Steuerarten verstehen

July 7, 2025
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4 Min. Lesezeit

Münzstapel, US-Dollar-Scheine, kleines Hausmodell mit rotem Dach, Spielzeugauto, Taschenrechner und Lupe auf Finanzdokumenten, unscharfe Person im Hintergrund, die ein Smartphone hält.

Welche Steuerarten gibt es für Unternehmen?

Unternehmen können mit unterschiedlichen Steuerarten zu tun haben. Welche Steuern für Dich wichtig sind, hängt unter anderem von Deiner Rechtsform, Deinen Umsätzen, Deinem Gewinn und Deinen Beschäftigten ab. Zu den wichtigsten gehören Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Beschäftigst Du MitarbeiterInnen, kommt außerdem die Lohnsteuer hinzu.

Inhaltsverzeichnis

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Kurz zusammengefasst

Die Steuerarten unterscheiden sich danach, was besteuert wird und wer die jeweilige Steuer schuldet. Welche Steuerarten gibt es für Unternehmen? Erfahre, welche Steuern wichtig sind, wer sie zahlen muss und wie Du Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einordnest. Deine Rechtsform, Dein Gewinn, Deine Umsätze und weitere Faktoren bestimmen, welche Steuern für Dein Unternehmen relevant sind.

Warum gibt es unterschiedliche Steuerarten?

Steuern knüpfen an unterschiedliche wirtschaftliche Vorgänge an. Bei der Einkommensteuer steht beispielsweise das Einkommen einer natürlichen Person im Mittelpunkt. Die Körperschaftssteuer betrifft dagegen insbesondere das Einkommen von Kapitalgesellschaften.

Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewerbebetrieb. Bei der Umsatzsteuer geht es grundsätzlich um steuerbare Umsätze. Deshalb reicht es nicht, einfach von „der Unternehmenssteuer“ zu sprechen. Du solltest unterscheiden: Was wird besteuert? Wer schuldet die Steuer? Wann entsteht die Steuer? Erst dadurch kannst Du die verschiedenen Abgaben richtig einordnen.

Welche Steuern sind für Unternehmen wichtig?

Welche Steuern Dein Unternehmen betreffen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Besonders häufig begegnen Dir:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer

Daneben gibt es weitere Steuerarten, die nur bei bestimmten Sachverhalten relevant werden. Entscheidend sind beispielsweise:

  • Rechtsform
  • Art der Tätigkeit
  • Gewinn
  • steuerpflichtige Umsätze
  • Beschäftigte
  • betriebliche Vermögenswerte

Ein Einzelunternehmen hat deshalb nicht automatisch dieselben steuerlichen Pflichten wie eine GmbH. Auch zwei Unternehmen mit derselben Rechtsform können je nach Geschäftstätigkeit unterschiedliche steuerliche Sachverhalte haben.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer betrifft das Einkommen natürlicher Personen. Für Selbstständige und EinzelunternehmerInnen ist sie deshalb besonders relevant. Auch GesellschafterInnen einer Personengesellschaft können mit ihren Einkünften der Einkommensteuer unterliegen.

Grundlage für die Besteuerung ist das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Einzelunternehmen bedeutet das nicht, dass der Umsatz des Unternehmens einfach mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird. Entscheidend ist zunächst der steuerliche Gewinn.

Dieser fließt zusammen mit weiteren Einkünften und unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein. Die Einkommensteuer ist außerdem keine reine Unternehmenssteuer. Sie betrifft auch andere Einkunftsarten natürlicher Personen.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Besteuert wird ihr zu versteuerndes Einkommen. Damit unterscheidet sich die Körperschaftsteuer von der Einkommensteuer:

‍Natürliche Personen: Einkommensteuer
‍Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer

Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 %. Aufgrund einer 2025 beschlossenen Gesetzesänderung sinkt er anschließend schrittweise: auf 14 % im Jahr 2028, 13 % im Jahr 2029, 12 % im Jahr 2030, 11 % im Jahr 2031 und 10 % ab 2032.

Zusätzlich kann der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer relevant sein. Für Deine steuerliche Planung solltest Du deshalb nicht nur auf den aktuellen Steuersatz schauen. Entscheidend ist auch, für welchen Zeitraum Du planst.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Die Gewerbesteuer knüpft an einen Gewerbebetrieb an. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG gelten aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich als Gewerbebetrieb. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften können gewerbesteuerpflichtig sein, wenn sie ein Gewerbe betreiben.

Freiberufliche Tätigkeiten sind dagegen grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften sieht § 11 GewStG einen Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag vor. Kapitalgesellschaften können diesen Freibetrag nicht nutzen.

Die tatsächliche Gewerbesteuer hängt außerdem vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Deshalb kann sich die Steuerbelastung je nach Standort unterscheiden.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer funktioniert anders als Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Sie knüpft grundsätzlich an steuerbare Umsätze an. Berechnest Du für eine steuerpflichtige Leistung Umsatzsteuer, stellst Du sie Deinem Kunden zusammen mit dem Nettoentgelt in Rechnung.

Gleichzeitig kannst Du unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Umsatzsteuer aus betrieblichen Eingangsleistungen als Vorsteuer abziehen. Vereinfacht: Umsatzsteuer – Vorsteuer = Zahllast Ein Beispiel:

Du hast in einem Zeitraum 4.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen. Gleichzeitig sind 1.500 Euro abzugsfähige Vorsteuer angefallen. Dann ergibt sich vereinfacht: 4.000 € – 1.500 € = 2.500 €

Die Zahllast beträgt 2.500 Euro. Ob und wann Du Umsatzsteuer berechnen musst, hängt vom konkreten Umsatz und Deiner steuerlichen Situation ab. Nutzt Du beispielsweise die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, gelten für die entsprechenden Umsätze besondere Regeln.

Welche Rolle spielt die Lohnsteuer?

Beschäftigst Du ArbeitnehmerInnen, kommt eine weitere Steuerart hinzu. Die Lohnsteuer ist keine zusätzliche Steuer auf Deinen Unternehmensgewinn. Sie ist vielmehr eine Erhebungsform der Einkommensteuer Deiner ArbeitnehmerInnen.

Als Arbeitgeber behältst Du die Lohnsteuer grundsätzlich vom Arbeitslohn ein und führst sie an das Finanzamt ab. Damit hast Du als Arbeitgeber wichtige Pflichten. Der wirtschaftliche Zusammenhang unterscheidet sich aber von der Gewerbe- oder Körperschaftsteuer.

Bei der Lohnsteuer bist Du nicht einfach selbst derjenige, dessen Einkommen besteuert wird. Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Du bist als Arbeitgeber für Einbehaltung und Abführung verantwortlich.

Was unterscheidet direkte und indirekte Steuern?

Steuerarten lassen sich auch danach unterscheiden, wer die Steuer schuldet und wer wirtschaftlich belastet werden soll. Bei direkten Steuern liegen Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter typischerweise bei derselben Person. Dazu gehören beispielsweise:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

Bei einer indirekten Steuer können diese Rollen auseinanderfallen. Das bekannteste Beispiel ist die Umsatzsteuer. Das Unternehmen führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Wirtschaftlich soll sie grundsätzlich von den EndverbraucherInnen getragen werden.

Für Deinen Geschäftsalltag ist diese Unterscheidung hilfreich. Sie erklärt beispielsweise, warum vereinnahmte Umsatzsteuer nicht einfach Dein Ertrag ist.

Welche Steuerarten betreffen welche Rechtsformen?

Die Rechtsform ist ein wichtiger Faktor dafür, welche Steuern Du beachten musst. Vereinfacht lässt sich die Zuordnung so darstellen: UnternehmensformEinkommensteuerKörperschaftsteuerGewerbesteuerUmsatzsteuerEinzelunternehmengrundsätzlich relevantneinbei Gewerbebetriebgrundsätzlich relevantFreiberuflerIngrundsätzlich relevantneingrundsätzlich nicht für freiberufliche Tätigkeitgrundsätzlich relevantPersonengesellschaftauf Ebene der GesellschafterInnen relevantgrundsätzlich neinbei Gewerbebetriebgrundsätzlich relevantGmbHnicht auf Ebene der Gesellschaftjajagrundsätzlich relevantAGnicht auf Ebene der Gesellschaftjajagrundsätzlich relevant

Diese Übersicht ist bewusst vereinfacht. Steuerbefreiungen, die Kleinunternehmerregelung, besondere Tätigkeiten oder andere Sachverhalte können die tatsächliche Behandlung verändern. Auch bei einer Personengesellschaft ist die Besteuerung komplexer als eine einzelne Tabellenzeile vermuten lässt.

Nutze die Übersicht deshalb zur ersten steuerlichen Einordnung, nicht als Ersatz für die Prüfung Deines konkreten Falls.

Welche Steuerarten solltest Du bei Deiner Gründung prüfen?

Schon bei der Gründung solltest Du klären, welche Steuern für Dein Unternehmen relevant werden. Dabei spielt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine wichtige Rolle. Das Finanzamt benötigt darin unter anderem Angaben zu:

  • Deiner Tätigkeit
  • Deiner Rechtsform
  • erwarteten Umsätzen
  • erwarteten Gewinnen
  • Gewinnermittlungsart
  • Umsatzsteuer

Diese Angaben solltest Du realistisch machen. Gerade die Wahl der Rechtsform hat steuerliche Folgen. Gründest Du ein Einzelunternehmen, spielt für Deinen Gewinn grundsätzlich die Einkommensteuer eine Rolle. Gründest Du dagegen eine GmbH, ist auf Ebene der Gesellschaft die Körperschaftsteuer relevant.

Bei einem Gewerbebetrieb solltest Du außerdem die Gewerbesteuer berücksichtigen. So kannst Du schon vor den ersten Steuerzahlungen besser einschätzen, welche Steuerarten Dich betreffen.

Wie behältst Du Deine Steuern im Blick?

Steuern werden leichter planbar, wenn Deine Buchhaltung aktuell ist. Dafür solltest Du Deine betrieblichen Vorgänge regelmäßig erfassen. Behalte insbesondere im Blick:

  • Einnahmen und Ausgaben
  • offene Rechnungen
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer
  • laufende Vorauszahlungen
  • steuerrelevante Belege
  • Veränderungen bei Gewinn und Umsatz

Lege Geld für erwartete Steuerzahlungen außerdem nicht erst zurück, wenn ein Steuerbescheid eintrifft. Gerade bei steigenden Gewinnen können Nachzahlungen und angepasste Vorauszahlungen Deine Liquidität belasten. Eine laufende Buchhaltung gibt Dir eine bessere Grundlage, um Steuerzahlungen frühzeitig einzuplanen.

Wie unterstützt Dich orgaMAX bei Deinen Steuerdaten?

Mit orgaMAX kannst Du grundlegende steuerliche Stammdaten und Einstellungen für Deine Buchhaltung hinterlegen. Dazu gehören beispielsweise Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Finanzamt, Bundesland, Gewinnermittlungsart und Angaben zur Umsatzbesteuerung.

Auch die für Deine Vorgänge verfügbaren Steuersätze kannst Du in den Steuereinstellungen festlegen. Diese Einstellungen werden anschließend beispielsweise für Rechnungen und Angebote verwendet.

Arbeitest Du mit einem Steuerbüro zusammen, kannst Du außerdem Buchungssätze und Belege über den Steuerberaterexport bereitstellen. Der aktuelle Export unterstützt das DATEV-Format. Mit dem Steuerberaterzugang kann Deine Steuerkanzlei zudem direkt auf benötigte Buchhaltungsdaten und Belege zugreifen. Du verwaltest den Zugriff und kannst ihn wieder entziehen.

Auf diese Weise hältst Du steuerrelevante Informationen an einem Ort und kannst die Zusammenarbeit mit Deinem Steuerbüro übersichtlicher organisieren.

Fazit: Steuerarten hängen von Deinem Unternehmen ab

Es gibt nicht die eine Steuer, die für jedes Unternehmen gleichermaßen gilt. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer setzen an unterschiedlichen Sachverhalten an. Welche davon für Dich wichtig sind, hängt unter anderem von Deiner Rechtsform, Deiner Tätigkeit, Deinen Umsätzen, Deinem Gewinn und Deinen Beschäftigten ab.

Wenn Du die einzelnen Steuerarten voneinander unterscheidest, kannst Du Deine steuerlichen Pflichten besser einordnen und Zahlungen vorausschauender planen. Bei der konkreten steuerlichen Beurteilung unterstützt Dich Dein Steuerbüro.

Weicher Verlauf von dunklem Blau links zu hellem Beige rechts.

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