Wie funktioniert eine Sonderabschreibung?
Normalerweise verteilst Du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Die Sonderabschreibung ermöglicht Dir einen zusätzlichen Abschreibungsbetrag. § 7g Abs. 5 EStG sieht dafür einen Begünstigungszeitraum von fünf Jahren vor:
Anschaffungsjahr + vier folgende Jahre
Innerhalb dieses Zeitraums kannst Du insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibungen geltend machen. Diese Abschreibung erfolgt zusätzlich zur regulären AfA.
Dadurch kannst Du einen größeren Anteil Deiner Investitionskosten früher steuerlich berücksichtigen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Sonderabschreibung?
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG richtet sich an kleinere und mittlere Betriebe. Eine zentrale Voraussetzung ist die Gewinngrenze. Der Betrieb darf im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung einen Gewinn von 200.000 Euro nicht überschritten haben.
Zusätzlich gelten Anforderungen an das Wirtschaftsgut und seine Nutzung. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr:
- vermietet werden oder
- in einer inländischen Betriebsstätte Deines Betriebs genutzt werden.
Bei betrieblicher Nutzung muss es ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich verwendet werden. Erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht, kann die Sonderabschreibung rückgängig zu machen sein.
Welche Wirtschaftsgüter kannst Du zusätzlich abschreiben?
§ 7g EStG begünstigt abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu können je nach Betrieb beispielsweise gehören:
- Maschinen
- Werkzeuge
- technische Geräte
- Büroausstattung
- betriebliche Fahrzeuge
- bestimmte Computer und Hardware
Nicht jedes Anlagegut erfüllt diese Voraussetzungen. Grundstücke sind beispielsweise nicht abnutzbar und zudem unbeweglich. Auch Gebäude fallen nicht unter diese Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.
Für bestimmte Gebäude können andere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen. Prüfe deshalb zunächst, welches Wirtschaftsgut Du anschaffst.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung?
Die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG dürfen insgesamt bis zu: 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Wichtig ist das Wort „insgesamt“.
Du erhältst nicht in jedem der fünf Jahre jeweils 40 %. Die 40 % stehen Dir für den gesamten Begünstigungszeitraum zur Verfügung. Angenommen, Du kaufst eine begünstigte Maschine für 50.000 Euro. Der maximal mögliche Betrag für die Sonderabschreibung beträgt: 50.000 € × 40 % = 20.000 €
Diese 20.000 Euro kannst Du innerhalb des gesetzlichen Begünstigungszeitraums verteilen. Zusätzlich kommt grundsätzlich die reguläre AfA für das Wirtschaftsgut hinzu.
Wie berechnest Du die Sonderabschreibung?
Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel. Du kaufst eine begünstigte Maschine für: 30.000 Euro Die Voraussetzungen des § 7g EStG sind erfüllt.
Die maximal mögliche Sonderabschreibung beträgt: 30.000 € × 40 % = 12.000 € Du könntest beispielsweise im ersten Jahr 12.000 Euro als Sonderabschreibung berücksichtigen. Du musst die vollen 40 % aber nicht zwingend sofort ausschöpfen.
Du kannst die Sonderabschreibungen innerhalb des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres und der vier folgenden Jahre verteilen. Wie Du den verfügbaren Rahmen sinnvoll nutzt, hängt von Deiner steuerlichen Situation ab. Deshalb kann es sinnvoll sein, die konkrete Verteilung mit Deinem Steuerbüro zu planen.
Wann kannst Du die 40 % nutzen?
Die Sonderabschreibung ist flexibel innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums. Du kannst den möglichen Gesamtbetrag bereits früh nutzen oder auf mehrere Jahre verteilen. Ein vereinfachtes Beispiel bei maximal 12.000 Euro Sonderabschreibung:
Anschaffungsjahr: 6.000 €
Folgejahr: 13.000 €
Folgejahr: 23.000 €
Folgejahr: 30 €
Folgejahr: 40 €
Gesamt12.000 €
Auch eine andere Verteilung innerhalb des zulässigen Rahmens kann möglich sein. Das gibt Dir Spielraum bei der zeitlichen Verteilung Deiner Abschreibung. Der maximale Gesamtbetrag bleibt jedoch auf 40 % der maßgeblichen Kosten begrenzt.
Wie wirkt sich die Sonderabschreibung auf die normale AfA aus?
Die Sonderabschreibung ersetzt die reguläre AfA nicht. § 7g Abs. 5 EStG erlaubt sie ausdrücklich neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG.
Du kannst deshalb im Begünstigungszeitraum grundsätzlich sowohl die normale AfA als auch eine Sonderabschreibung berücksichtigen. Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Maschine kostet 50.000 Euro und wird regulär über zehn Jahre linear abgeschrieben.
Die jährliche lineare AfA beträgt vereinfacht: 50.000 € ÷ 10 = 5.000 € Nutzt Du im ersten Jahr zusätzlich 10.000 Euro Sonderabschreibung, können in diesem Jahr grundsätzlich beide Abschreibungsbestandteile relevant sein.
Wie sich die weitere AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums berechnet, hängt vom verbleibenden Restwert und der Restnutzungsdauer ab. Sonderabschreibung und normale AfA solltest Du deshalb gemeinsam planen.
Was unterscheidet Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag?
Beide Instrumente stehen in § 7g EStG, funktionieren aber unterschiedlich. Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, setzt bereits vor der geplanten Investition an. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kannst Du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts gewinnmindernd abziehen. Die Sonderabschreibung setzt dagegen bei einem angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgut an.
Vereinfacht: IAB: steuerliche Berücksichtigung vor der Investition Sonderabschreibung: zusätzliche Abschreibung nach Anschaffung oder Herstellung Beide Instrumente können unter den jeweiligen Voraussetzungen zusammenspielen.
Dabei kann ein zuvor genutzter Investitionsabzugsbetrag allerdings die spätere Bemessungsgrundlage des Wirtschaftsguts beeinflussen. § 7g Abs. 2 EStG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Deshalb solltest Du beide Möglichkeiten nicht isoliert voneinander betrachten.
Was unterscheidet Sonderabschreibung und degressive AfA?
Auch die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge zu Beginn der Nutzungsdauer. Sie funktioniert jedoch anders. Bei der degressiven AfA wird die reguläre Abschreibung nach einem Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert berechnet.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG aktuell wieder eine degressive AfA. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes und maximal 30 % betragen.
Die Sonderabschreibung nach § 7g kommt dagegen zusätzlich zur regulären AfA infrage. Welche Kombination für Dein Wirtschaftsgut möglich und sinnvoll ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Deiner steuerlichen Situation ab.
Was passiert bei einer späteren Veräußerung?
Eine Sonderabschreibung verschiebt einen Teil Deiner Abschreibung zeitlich nach vorne. Sie sorgt nicht dafür, dass Du insgesamt mehr als die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben kannst. Durch höhere Abschreibungen sinkt der Buchwert des Wirtschaftsguts schneller.
Verkaufst Du das Wirtschaftsgut später, spielt dieser Buchwert bei der Ermittlung des Ergebnisses aus dem Anlagenabgang eine Rolle. Entscheidend sind dann unter anderem:
- Verkaufspreis
- verbleibender Buchwert
- Zeitpunkt des Verkaufs
Besonders wichtig: Veräußerst Du das Wirtschaftsgut bereits innerhalb des für § 7g maßgeblichen Nutzungszeitraums, können die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung verletzt sein. Denn das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr entsprechend den gesetzlichen Vorgaben genutzt oder vermietet werden.
Welche Fehler solltest Du vermeiden?
Die Sonderabschreibung bietet steuerlichen Spielraum, setzt aber mehrere Bedingungen voraus. Typische Fehler sind:
- veralteten Abschreibungssatz verwenden
- Gewinngrenze nicht prüfen
- nicht begünstigte Wirtschaftsgüter einbeziehen
- betriebliche Nutzung falsch einschätzen
- Fünfjahreszeitraum falsch verstehen
- 40 % jedes Jahr statt insgesamt ansetzen
- Sonderabschreibung und IAB verwechseln
- reguläre AfA nicht berücksichtigen
Besonders wichtig ist die Aktualität. Ältere Informationen zur Sonderabschreibung nennen häufig noch einen Höchstsatz von 20 %. Für die hier behandelte Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG sind aktuell bis zu 40 % vorgesehen.
Wie unterstützt Dich orgaMAX bei Deinen Abschreibungen?
Mit orgaMAX kannst Du betriebliche Anlagegüter in Deiner Anlagenverwaltung erfassen. Dafür hinterlegst Du unter anderem Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Abschreibungsdauer. Der Abschreibungsverlauf wird anschließend auf Grundlage Deiner Angaben dargestellt.
Das Anlagenverzeichnis bündelt Deine dauerhaft betrieblich genutzten Vermögenswerte und unterstützt Dich bei der laufenden Verwaltung Deiner Abschreibungen. Für Sonderabschreibungen enthält orgaMAX ebenfalls eine entsprechende Auswahl. Im Anlagenbereich kann eine Kategorie für Sonderabschreibungen gewählt und der Sonderabschreibungsbetrag bearbeitet werden. So kannst Du Deine Anlagegüter und ihre Abschreibungen zentral dokumentieren.
Welche Sonderabschreibung Du steuerlich nutzen darfst und wie Du den verfügbaren Rahmen verteilst, solltest Du bei Bedarf mit Deinem Steuerbüro abstimmen.
Fazit: Sonderabschreibung schafft zusätzlichen Spielraum bei Investitionen
Mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG kannst Du begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter schneller steuerlich abschreiben. Aktuell sind innerhalb von fünf Jahren Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich. Zusätzlich läuft grundsätzlich die normale AfA weiter.
Dafür müssen unter anderem die Gewinngrenze und die Vorgaben zur Nutzung des Wirtschaftsguts erfüllt sein. Prüfe deshalb vor einer Investition, ob die Voraussetzungen gelten und wie Du Sonderabschreibung, normale AfA und gegebenenfalls einen Investitionsabzugsbetrag sinnvoll miteinander kombinierst.




