Wer darf eine EÜR erstellen?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist für UnternehmerInnen gedacht, die ihren Gewinn ermitteln müssen, aber nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere viele FreiberuflerInnen. Sie können ihren Gewinn grundsätzlich mit der EÜR ermitteln, solange sie nicht aufgrund anderer Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind.
Auch Gewerbetreibende können die EÜR unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Entscheidend ist, ob eine gesetzliche Buchführungspflicht besteht.
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG haftungsbeschränkt können ihren Gewinn dagegen nicht mit der EÜR ermitteln. Für sie gelten grundsätzlich die Regeln der doppelten Buchführung und Bilanzierung. Ob Du eine EÜR erstellen darfst, hängt deshalb von Rechtsform und Buchführungspflicht ab.
Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung?
Das Grundprinzip ist einfach: Du vergleichst Deine betrieblichen Einnahmen mit Deinen betrieblichen Ausgaben. Die grundlegende Formel lautet:
Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Ein Beispiel: Du erzielst innerhalb eines Jahres Betriebseinnahmen von 80.000 Euro. Deine abzugsfähigen Betriebsausgaben betragen 50.000 Euro. 80.000 Euro – 50.000 Euro = 30.000 Euro Dein Gewinn beträgt damit 30.000 Euro.
Sind Deine Betriebsausgaben höher als Deine Betriebseinnahmen, ergibt sich entsprechend ein Verlust. Damit kannst Du ohne Bilanz Deinen betrieblichen Gewinn ermitteln.
Was bedeutet das Zufluss- und Abflussprinzip?
Für die EÜR ist grundsätzlich entscheidend, wann Du Geld tatsächlich erhältst oder bezahlst. Dieses Verfahren wird als Zufluss- und Abflussprinzip bezeichnet. Schreibst Du im Dezember eine Rechnung und Dein Kunde bezahlt sie erst im Januar, zählt die Einnahme grundsätzlich zum neuen Jahr.
Dasselbe Prinzip gilt für Deine Ausgaben. Erhältst Du im Dezember eine Rechnung und bezahlst sie erst im Januar, wird die Ausgabe grundsätzlich erst im neuen Jahr berücksichtigt. Das Rechnungsdatum allein entscheidet also nicht über die Zuordnung.
Für Deine EÜR zählt grundsätzlich der tatsächliche Zahlungszeitpunkt. Von diesem Prinzip gibt es allerdings Ausnahmen. Eine davon betrifft regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel.
Welche Einnahmen und Ausgaben gehören in die EÜR?
In der EÜR erfasst Du Deine betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben. Zu den Betriebseinnahmen können beispielsweise gehören:
- Einnahmen aus Verkäufen
- Einnahmen aus Dienstleistungen
- Provisionen
- betriebliche Erstattungen
- weitere Einnahmen aus Deiner Geschäftstätigkeit
Demgegenüber stehen Deine Betriebsausgaben. Dazu können beispielsweise gehören:
- Büromaterial
- Miete für Geschäftsräume
- Softwarekosten
- Telefon- und Internetkosten
- betriebliche Versicherungen
- Kosten für Werbung
- Fahrtkosten bei betrieblicher Veranlassung
Nicht jede Zahlung ist automatisch vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für einzelne Kostenarten können besondere steuerliche Regeln gelten. Wichtig ist deshalb eine saubere Zuordnung Deiner Zahlungen.
Wie berechnest Du Deinen Gewinn?
Für die grundlegende Berechnung ziehst Du Deine Betriebsausgaben von Deinen Betriebseinnahmen ab. Angenommen, Dein Jahr sieht so aus: PositionBetragBetriebseinnahmen100.000 €Betriebsausgaben65.000 €Gewinn35.000 € Damit ergibt sich ein Gewinn von 35.000 Euro.
In der tatsächlichen EÜR werden Einnahmen und Ausgaben verschiedenen Positionen zugeordnet. Außerdem können besondere steuerliche Regelungen die Gewinnermittlung beeinflussen. Die einfache Gegenüberstellung zeigt Dir aber das Grundprinzip: Einnahmen minus Ausgaben ergeben Deinen Gewinn.
Damit weißt Du, wie Du Einnahmen und Ausgaben erfasst und Deinen Gewinn ermittelst.
Was ist die 10-Tage-Regel?
Eine wichtige Ausnahme vom Zufluss- und Abflussprinzip betrifft regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel. Werden solche Zahlungen kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel fällig und geleistet, können sie steuerlich dem Jahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dafür ist die sogenannte 10-Tage-Regel relevant. Sie kann beispielsweise bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen eine Rolle spielen.
Deshalb solltest Du bei Zahlungen rund um den Jahreswechsel prüfen, welchem Jahr sie zuzuordnen sind. Auch orgaMAX bietet bei der EÜR-Auswertung eine Einstellung für die 10-Tage-Regelung.
Was unterscheidet EÜR und Bilanz?
EÜR und Bilanz dienen beide dazu, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu ermitteln. Der Weg dorthin unterscheidet sich jedoch deutlich.
Bei der EÜR zählt damit grundsätzlich der tatsächliche Geldfluss.
Die doppelte Buchführung bildet Geschäftsvorfälle dagegen umfangreicher ab. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung gehört dazu auch die Bilanz. Welche Methode Du verwenden darfst, kannst Du deshalb nicht frei auswählen. Entscheidend sind die gesetzlichen Vorgaben für Dein Unternehmen.
Wie erstellst Du Deine EÜR mit orgaMAX?
Mit orgaMAX kannst Du Deine laufenden Einnahmen und Ausgaben erfassen und daraus eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Dafür öffnest Du unter „Finanzen“ die Steuerauswertungen und wählst die Einnahmenüberschussrechnung aus. Anschließend kannst Du Jahr und gewünschtes Intervall festlegen.
Die Auswertung basiert auf Deinen erfassten und verbuchten Geschäftsvorfällen. Einzelne Positionen lassen sich öffnen, sodass Du nachvollziehen kannst, aus welchen Buchungen sich die jeweiligen Beträge zusammensetzen. Anschließend kannst Du die EÜR prüfen, speichern und weitergeben.
So musst Du Deine Zahlen nicht am Jahresende manuell aus verschiedenen Tabellen und Unterlagen zusammensuchen.
Wie gibst Du die EÜR ab?
Die EÜR ist Bestandteil Deiner steuerlichen Gewinnermittlung und wird grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Mit orgaMAX kannst Du Deine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, prüfen und für die weitere Verarbeitung ausgeben. Für die elektronische Übermittlung kannst Du WISO MeinBüro nutzen.
Damit sind Erstellung und Übermittlung klar voneinander getrennt: orgaMAX unterstützt Dich bei Deiner laufenden Buchhaltung und Gewinnermittlung. Die Übermittlung der EÜR an die Finanzverwaltung erfolgt über WISO MeinBüro.
Fazit: Mit laufender Buchhaltung wird die EÜR einfacher
Die Einnahmenüberschussrechnung bietet vielen Selbstständigen und kleineren Unternehmen eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stellst Du dafür Deine tatsächlich erhaltenen Betriebseinnahmen den bezahlten Betriebsausgaben gegenüber. Wenn Du Deine Geschäftsvorgänge laufend erfasst, musst Du die notwendigen Zahlen am Jahresende nicht erst zusammensuchen.
Mit orgaMAX kannst Du Deine Daten strukturiert erfassen und daraus Deine EÜR erstellen. Für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung nutzt Du WISO MeinBüro.




