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E-Rechnungspflicht: So vermeidest Du späteren Mehraufwand

Die E-Rechnungspflicht ist Realität und verändert Deinen Geschäftsalltag. Anfangs mag die Umstellung nach Mehraufwand klingen. Du profitierst jedoch von digitalen Abläufen, weniger Fehlern und höherer Effizienz. Wenn Du noch nicht umgestellt hast, drohen Verzögerungen, Stress und zusätzliche Kosten.

  • EU-weite Vorgabe beachten: Für alle B2B-Transaktionen verpflichtend
  • Mehr Effizienz erreichen: Automatisierte Verarbeitung spart Zeit und reduziert Fehler
  • Zukunft sichern: Durch die Umstellung wettbewerbsfähig bleiben

Viele Unternehmen stehen noch vor der Umstellung und sollten zeitnah aktiv werden. Die gute Nachricht: Die Umstellung ist einfacher, als sie klingt. Wir haben das Wichtigste für Dich zusammengefasst.

E-Rechnung einführen:Was Du wissen solltest

E-Rechnung einführen:
Was Du wissen solltest

Die E-Rechnungspflicht ist mehr als nur eine Vorschrift. Sie ist ein zentraler Schritt hin zu einer digitalen, effizienten und zukunftssicheren Wirtschaft. Für Dich bedeutet das mehr Übersicht und weniger Verwaltungsaufwand.

Diese Etappen zeigen, wie sich die E-Rechnung entwickelt hat.

  • 2014: EU-Richtlinie 2014/55/EU legt den Grundstein für elektronische Rechnungen.

  • 2017: Das deutsche E-Rechnungsgesetz tritt in Kraft.

  • 2018: Die E-Rechnungsverordnung (ERechV) tritt in Kraft.

  • 2023: Das Wachstumschancengesetz führt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ein.

  • Seit 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Der Versand klassischer Rechnungen ist nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig.

  • Ab 2027:Pflicht zum Versand für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz.

  • Ab 2028:Versandpflicht für nahezu alle Unternehmen, mit wenigen Ausnahmen wie Kleinunternehmer.

Trifft die E-Rechnungspflicht Dein Unternehmen?

Trifft die E-Rechnungspflicht Dein Unternehmen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft Dein Unternehmen, wenn Du in Deutschland Rechnungen an andere Unternehmen ausstellst oder von ihnen empfängst.

Nicht betroffen sind:

  • Privatkunden (B2C): Rechnungen an Endverbraucher sind nicht von der Pflicht erfasst.
  • Kleinbetragsrechnungen: Beträge bis 250 Euro brutto bleiben ausgenommen.
  • Auslandsrechnungen: Die Pflicht gilt nicht, wenn der Empfänger außerhalb Deutschlands ansässig ist.
  • Steuerfreie Umsätze: Bei steuerfreien Umsätzen, etwa medizinischen Leistungen oder Wertpapiergeschäften, entfällt die Pflicht.
  • Fahrausweise: Sie bleiben weiterhin als Kleinbetragsrechnungen eingestuft.

 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine elektronisch erstellte und übermittelte Rechnung. Du musst sie nicht ausdrucken oder per Post versenden. Sie wird digital übermittelt, zum Beispiel per E-Mail oder über eine Rechnungsplattform. Auf diese Weise lässt sie sich automatisch verarbeiten.

Welches Format gilt als echte E-Rechnung?

Damit Deine Rechnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muss sie in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen. Nur so lassen sich die enthaltenen Daten automatisch auslesen und weiterverarbeiten. In Deutschland gelten die Formate XRechnung und ZUGFeRD als offizielle Standards.

Warum wurde die Pflicht eingeführt?

Die Pflicht zur E-Rechnung gehört zur Digitalisierungsstrategie der EU und der Bundesregierung. Sie soll Deine Buchhaltungsprozesse vereinfachen, Kosten senken und Fehler reduzieren. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Transparenz bei der Umsatzsteuer und für einen geringeren Papierverbrauch.

Kompakt erklärt: XRechnung und ZUGFeRD

Mit der E-Rechnungspflicht gelten maschinenlesbare Formate wie XRechnung und ZUGFeRD als offizielle Standards.
Du möchtest wissen, worin der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD besteht. Diese Übersicht schafft Klarheit:

Icon mit einer XRechnung

XRechnung

Eine XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format. Sie wurde speziell für digitale Buchhaltungsprozesse entwickelt und ermöglicht eine vollständig automatisierte und strukturierte Verarbeitung von Rechnungsdaten.

Icon einer ZUGFeRD-Rechnung

ZUGFeRD-Rechnung

Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert maschinenlesbare XML-Daten mit einer PDF-Datei, die auch von Menschen gelesen werden kann. Dadurch ist ZUGFeRD sowohl für die digitale Verarbeitung als auch für manuelle Prüfungen oder Weiterleitungen geeignet.

Deine Chance: Wie die E-Rechnung Dein Unternehmen voranbringt

Die Umstellung auf E-Rechnungen bringt Dir nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch konkrete Vorteile für Dein Unternehmen. Mit klaren Prozessen nutzt Du die Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil.

  • Effizienz: Zeit und Kosten sparen durch automatisierte Rechnungsabläufe.
  • Nachhaltigkeit: Papierverbrauch reduzieren und Betriebskosten senken.
  • Schnellere Zahlungen: Bearbeitung beschleunigen durch strukturierte Daten.
Stressfrei umstellen:So gelingt Dir der Wechsel

Stressfrei umstellen:
So gelingt Dir der Wechsel

Die E-Rechnungspflicht wirkt anfangs wie eine Belastung. Tatsächlich wird mit der richtigen Software daraus eine Chance. Du kannst Prozesse vereinfachen und den Alltag klarer organisieren. 

  • Zeitersparnis: Automatisierte Prozesse übernehmen die Verarbeitung von Rechnungen, sodass manuelle Schritte entfallen.
  • Fehlerreduktion: Formate und Daten werden automatisch geprüft, sodass Zahlendreher und falsche Rechnungsangaben seltener auftreten.
  • Rechtskonformität: Gesetzliche Vorgaben werden berücksichtigt. Du musst Dir keine Sorgen um die Umsetzung machen.

In 6 Schritten zur erfolgreichen Einführung der E-Rechnung

Die praktische Checkliste zeigt Dir einen 6-Schritte-Plan für den Umstieg auf die E-Rechnung. Du kannst die Checkliste kostenlos herunterladen und mit der Umsetzung beginnen.

 

 

Mit orgaMAX setzt Du die E-Rechnungspflicht sicher und übersichtlich um.

Mit orgaMAX gelingt Dir die Umstellung auf die E-Rechnung. Du optimierst Prozesse oder konzentrierst Dich auf das Wesentliche.

Die Allrounder-Software:

Du arbeitest in einem Unternehmen jeder Größe in Handel, E-Commerce, im produzierenden Gewerbe oder im Einzelhandel und findest hier passende Unterstützung.

  • Auf PC, Server oder in der Cloud installieren
  • DATEV-Export, UStVA, EÜR, UStE und Pendelordner nutzen
  • Anlagenverzeichnis für umfangreichere Buchhaltung anlegen

Mit orgaMAX ERP verarbeitest Du E-Rechnungen umfassend. Du erstellst XRechnungen und verarbeitest sie als Eingangsrechnungen gesetzeskonform.

Deine Buchhaltung mit orgaMAX:

Das ist passend für Dich, wenn Du GründerIn, Solo-Selbstständige, DienstleisterIn bist oder ein kleines Unternehmen leitest.

  • Direkt im Browser oder per App nutzen
  • DATEV-Buchungsdatendienste und UStVA verarbeiten
  • Belege erkennen und Texte automatisch erfassen

Mit orgaMAX erstellst, verarbeitest und versendest Du E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format. Jede als PDF versendete Rechnung enthält die XML-Daten im ZUGFeRD-Format.

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Kundenstimme Michael Krakow
Corinna über orgaMAX
Kundenstimme Andre M
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht

Nicht alle Unternehmen und Rechnungen sind ab 2025 von der E-Rechnungspflicht betroffen. Für Dich gelten unter anderem folgende Ausnahmen:

  • Kleinbetragsrechnungen ausnehmen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro fallen häufig nicht unter die Pflicht.
  • Privatpersonen ausnehmen: Die Pflicht betrifft nur geschäftliche Transaktionen; Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht eingeschlossen.
  • Rechnungen ins Ausland ausnehmen: Bei Rechnungen an Kunden im Ausland gilt die E-Rechnungspflicht in der Regel nicht.
  • Steuerfreie Umsätze ausnehmen: Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wie medizinische Dienstleistungen oder Wertpapiergeschäfte, fallen ebenfalls nicht unter die Pflicht.
  • Fahrausweise als Kleinbetragsrechnungen behandeln: Diese gelten weiterhin als Kleinbetragsrechnungen und sind daher von der Pflicht ausgenommen.

Wichtig: Die E-Rechnungspflicht betrifft auch Kleinunternehmer. Du musst jedoch lediglich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können; das Ausstellen ist für Dich nicht erforderlich.

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt in mehreren Stufen und gibt Dir Zeit für die Umstellung. Hier sind die wichtigsten Fristen:

  • Seit dem 1. Januar 2025:
    Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Papier- und PDF-Rechnungen bleiben möglich, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen in Papierform gestellt werden.
  • Ab dem 1. Januar 2027:
    Wenn Dein Vorjahresumsatz weniger als 800.000 Euro beträgt, darfst Du weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden, solange der Empfänger zustimmt. Bei größeren Unternehmen entfällt diese Möglichkeit.
  • Ab dem 1. Januar 2028:
    Ab diesem Datum musst Du ausschließlich E-Rechnungen ausstellen, auch für Kleinbetragsrechnungen. Die Umstellung auf das digitale Format ist damit abgeschlossen.

Bei der E-Rechnungspflicht musst Du Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermitteln, das den Anforderungen der DIN EN 16931 entspricht. In Deutschland sind vor allem zwei Formate relevant:

  • XRechnung: Du nutzt dieses Standardformat für den öffentlichen Sektor. Es enthält ausschließlich maschinenlesbare Daten und ermöglicht eine effiziente Weiterverarbeitung.
  • ZUGFeRD: Dieses hybride Format kombiniert maschinenlesbare XML-Daten mit einem menschenlesbaren PDF. Dadurch lassen sich Rechnungen sowohl maschinell verarbeiten als auch von Dir leicht lesen. ZUGFeRD entspricht den Anforderungen der DIN EN 16931.

Du kannst frei wählen, welches Format Du nutzen willst, sofern der Empfänger keine Vorgaben macht. So bleibst Du flexibel und erfüllst die Anforderungen an die E-Rechnung.

Ja, für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen benötigst Du eine passende Software. Ohne digitale Werkzeuge lassen sich die technischen Anforderungen an E-Rechnungen nicht erfüllen. Eine Software bringt dabei mehrere Vorteile:

  • E-Rechnungen automatisch in die geforderten Formate erstellen und konvertieren.
  • Gesetzeskonformität prüfen und Fehler vor dem Versand erkennen.
  • Rechnungen automatisch an Empfänger senden und in bestehende Systeme integrieren.

Eine passende Lösung erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern verbessert Deine Prozesse nachhaltig.

Wenn Du die E-Rechnungspflicht ignorierst oder nicht rechtzeitig umstellst, riskierst Du ernsthafte Konsequenzen:

  • Hohe Bußgelder zahlen.
  • Ablehnung von Rechnungen durch Geschäftspartner oder öffentliche Auftraggeber und damit Zahlungsprobleme erleben.
  • Imageverlust erleiden und langfristige Geschäftsbeziehungen gefährden.

Du musst E-Rechnungen genauso lange aufbewahren wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt 10 Jahre.