Kurz gesagt: Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe meinen dasselbe. Auf Rechnungen an Geschäftskunden steht häufiger „Umsatzsteuer“ (USt), bei Privatkunden eher „Mehrwertsteuer“ (MwSt). Welche Bezeichnung Du wählst, ist Dir überlassen.
Das Prinzip dahinter: Du berechnest Umsatzsteuer auf Deine Leistungen (meist 19 %, in bestimmten Fällen 7 %) und führst diese ans Finanzamt ab. Gleichzeitig darfst Du die Vorsteuer abziehen, die Du beim Einkauf gezahlt hast. Die Differenz nennt sich Zahllast und wird monatlich oder vierteljährlich ans Finanzamt gemeldet.
Gut zu wissen: Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich zum Zeitpunkt der Leistung und nicht erst bei Zahlung durch Deinen Kunden. Das kann zu Liquiditätsengpässen führen, weil Du die Steuer vorstrecken musst. Kleinere Unternehmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zur Ist-Versteuerung wechseln und erst zahlen, wenn das Geld eingegangen ist.



