
Weihnachtsgrüße in 80 Sprachen

Das Online-Tool erleichtert das Versenden von Festtagsgrüßen an Geschäftspartner in aller Welt. Und zwar vor allem dann, wenn Sie sich an Adressaten in exotischen Ländern richten. Denn neben gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch bietet die Datenbank Übersetzungen in seltene Sprachen wie Usbekisch, Tigrinja oder Suaheli.
Das in vergleichbaren Zusammenstellungen sonst unvermeidliche „Klingonisch“ fehlt hier zwar – wer will, kann seine Weihnachtsgrüße dafür aber in deutsche Gebärdensprache übersetzen lassen.
„Merī Kurisumasu!“ Das war japanisch - und heißt „Frohe Weihnachten“. Die internationale Umschrift und das dazugehörige japanische Schriftbild finden Sie in der „Weihnachtsdatenbank“ des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Das Online-Tool erleichtert das Versenden von Festtagsgrüßen an Geschäftspartner in aller Welt. Und zwar vor allem dann, wenn Sie sich an Adressaten in exotischen Ländern richten. Denn neben gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch bietet die Datenbank Übersetzungen in seltene Sprachen wie Usbekisch, Tigrinja oder Suaheli.
Das in vergleichbaren Zusammenstellungen sonst unvermeidliche „Klingonisch“ fehlt hier zwar – wer will, kann seine Weihnachtsgrüße dafür aber in deutsche Gebärdensprache übersetzen lassen.
Der BDÜ verspricht, dass sämtliche Übersetzungen von professionellen Experten zusammengestellt und geprüft wurden. So soll sichergestellt sein, dass die Festtagsgrüße in der Weihnachtspost, auf der Website oder im Weblog „idiomatisch und in korrekter Rechtschreibung formuliert werden“.
Und weil sich viele internationale Weihnachtsgrüße mit lateinischen Schriftzeichen allenfalls umschreiben, nicht jedoch im Original darstellen lassen, stellt der Berufsverband die Übersetzungen sicherheitshalber in Form von Grafikdateien zur Verfügung. Das sieht nicht nur hübsch aus, sondern soll Fehler vermeiden helfen. Und klar: Wer nicht bloß einfache Grüße, sondern individuelle Weihnachtswünsche verschicken möchte, findet in der Online-Mitgliederdatenbank des BDÜ mehr als 7500 hilfsbereite Experten für über 80 Sprachen.
Tipp: Wenn Ihnen die 80 BDÜ-Sprachen nicht genügen und eine hochprofessionelle Übersetzung nicht ganz so wichtig ist, können Sie auch den Google-Translator fragen. Der Übersetzungsautomat radebrecht inzwischen in 104 Sprachen und übersetzt bei Bedarf auch etwas längere Festtagsgrüße.
Praxistipps:
- Das gerichtliche Mahnverfahren ist vergleichsweise einfach, kostengünstig und risikolos. Sie können den „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ unter anderem auf dem Justiz-Onlineportal mahngerichte.de stellen. Auf der gemeinsamen Website der Mahngerichte finden Sie zudem weiterführende Informationen über das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren.
- Falls die Verjährung zwischenzeitlich durch Verhandlungen oder Klageeinreichungen „gehemmt“ war, hilft unter Umständen die Online-Verjährungsberechnung von juratexte.de weiter.
- Mit dem Online-Verjährungsrechner der Creditreform-Vereine berechnen Sie Verjährungsfristen anderer Ansprüche.
Alle weiteren Details besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater oder Sie fragen einen Rechtsanwalt.
O-Ton Gesetzgeber:
- Regelmäßige Verjährungsfrist: § 195 BGB
- Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: § 199 BGB
- Hemmung der Verjährung: § 204 BGB
- Neubeginn der Verjährung: § 212 BGB

