Steuer-Falle

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Über Sinn und Unsinn von Elektro-Rollern gehen die Meinungen weit auseinander. Der begeisterte Bundesverkehrsminister sieht darin einen umweltfreundlichen Beitrag zur Verkehrswende. Viele junge Leute freuen sich über den erlebnisorientierten Spaßfaktor der coolen Fortbewegungsart. Kritiker beklagen mangelnde Infrastruktur, fehlende Regulierungen und ganz neue Unfallgefahren.

So oder so: Vor allem unter jüngeren Arbeitnehmern im urbanen Umfeld gelten E-Scooter als hippe Gadgets. Insbesondere beim innerstädtischen Einsatz – nicht nur auf dem Weg zum Kunden, sondern auch in der Freizeit. Das bringt manche Chefs auf die Idee, den betrieblichen Fuhrpark um den einen oder anderen E-Scooter zu ergänzen.

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden:

  • Soweit Elektroroller nur für „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ verwendet werden, ist der Spaßfaktor nicht steuerpflichtig.
  • Darf der Mitarbeit seinen E-Scooter jedoch auch in der Freizeit nutzen, handelt es sich um einen „geldwerten Vorteil“. Der Wert der Sachleistung muss der Lohnsteuer unterworfen werden.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge
Hintergrund: Anders als Elektro-Fahrräder mit Tretunterstützung gelten selbstfahrende E-Scooter als ...

Damit profitieren die Gefährte nicht von der in § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG vollständigen Steuerbefreiung für „Fahrräder“. Die gilt seit Anfang 2019 auch für Pedelecs und E-Bikes – sofern sie ohne Tretunterstützung nicht über 25 km/h schnell sind und der „elektromotorische Hilfsantrieb“ nicht mehr als 250 Watt leistet.

Schwacher Trost: Immerhin gehören auch E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeuge und leistungsstarke E-Bikes zu den Elektro- und Hybridfahrzeugen. Solche Elektromobile sind seit Januar ebenfalls steuerlich begünstigt. Die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil von Arbeitnehmern wird laut § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG halbiert. Dasselbe gilt für den privaten Nutzungsanteil von Selbstständigen.

Halbierte 1%-Regelung
Mit anderen Worten: Aus der üblichen 1%-Regelung wird eine 0,5%-Regelung:

  • Bei einem Kaufpreis eines STVO-zugelassenen E-Scooters von z. B. 1.400 Euro (= Brutto-Listenpreis) ergibt sich pro Monat ein geldwerter Vorteil von 1.400 x 0,5 / 100 = 7 Euro.
  • Wird das Fahrzeug zudem für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (= erste Tätigkeitsstätte) genutzt, kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,015 % des Brutto-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat hinzu: 1.400 x 0,015 / 100 = 0,21 Euro. Bei einer Einweg-Strecke von 5 Kilometern sind das zusätzlich 1,05 Euro pro Monat.

Die steuerliche Gesamtbelastung liegt damit unterm Strich bei 8,05 Euro pro Monat.

Bitte beachten Sie: Die lohn- und einkommensteuerliche Behandlung von betrieblich genutzten Elektro-Rollern, E-Bikes und anderen Elektromobilen besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater!

Die Erfahrungen der orgaMAX-Anwender beim Praxiseinsatz der Software interessieren uns brennend. Ihre Rückmeldungen sind willkommener Anlass für Optimierungen und Weiterentwicklungen – zugleich aber auch Bestätigung und Anerkennung für unsere Arbeit.

Kein Wunder also, dass wir uns gern von orgaMAX-Anwendern in ihre Büros, Werkstätten, Lager und Ladengeschäfte einladen lassen. Unser jüngster Kundenbesuch hat uns nach Xanten an den Niederrhein geführt.

Die dort ansässige SindBad GmbH bietet Komplett-Lösungen für neue und alte Bäder sowie Wellness-Bereiche aller Größenordnungen. Auf Grundlage einer umfassenden Badplanung sorgen Handwerker aller Gewerke für die Umsetzung der Kundenwünsche. Die Auftraggeber brauchen sich um nichts zu kümmern.

Einer der Geschäftsführer des 2013 gegründeten Unternehmens ist Marc van Loock. Er hat sich damals gründlich auf dem Software-Markt umgeschaut und ist froh, dass er mit orgaMAX gleich einen Volltreffer gelandet hat: „Weil wir zum Beispiel den Einkauf darüber abwickeln können und Lieferscheine direkt erstellen im Verkauf.“

Sehr wichtig war ihm außerdem von Anfang an die DATEV-Anbindung zum Steuerbüro: „So können wir unserem Steuerberater alle erforderlichen Unterlagen digital zusenden.“ Besonders hilfreich ist für Marc van Loock das Zeitplan-Management von orgaMAX: „Wir haben die Abläufe damit fest koordiniert.“ Mitarbeiter können die Zeitpläne ausdrucken oder per Mail weiterschicken: „Das erleichtert es uns, die Zeitpläne einzuhalten.“

Kein Wunder, dass GF Marc van Loock von orgaMAX überzeugt und sicher ist, dass orgaMAX sein Unternehmen weiter begleiten wird.

Tipp: Eine Video-Reportage vom orgaMAX-Besuch bei der SindBad GmbH finden Sie in unserem Youtube-Kanal. Weitere Kundenporträts in Wort und Bild können Sie sich auf unserer Website anschauen.

Das auf mittlerweile rund tausend Artikel angewachsene Pummeleinhorn-Sortiment mit täglich mehreren hundert Bestellungen stellt mittlerweile hohe Anforderungen an die betriebliche Praxis. Weil die ursprüngliche Shop-Software damit überfordert war, testete IT-Leiter Nils Bartels gleich mehrere Warenwirtschaftssysteme.

Die Entscheidung für orgaMAX hat er nicht bereut: Sämtliche Shop-Bestellungen landen automatisch im orgaMAX-System. Dort werden morgens die Lieferscheine ausgedruckt – inklusive Etikettendruck über die DHL-Schnittstelle. Die Versandunterlagen gehen ins Pummeleinhorn-Lager und werden dort fertig gepackt.

Größter Vorteil ist für Nils Bartels die Übersicht und Transparenz: „Mit orgaMAX kann man immer sehen, was gerade passiert, welche Vorgänge aktuell offen sind, welche Bestellungen eingehen  und welche Ware eintrifft.“ Besonders wichtig angesichts des riesigen Verkaufserfolgs: Mit orgaMAX steht im Hintergrund ein System zur Verfügung, „mit dem man nach und nach auch wachsen kann.“

Tipp: Eine Video-Reportage vom orgaMAX-Besuch beim Pummeleinhorn und seinen flauschigen Freunden finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.  Weitere Kundenporträts in Wort und Bild können Sie sich auf unserer Website anschauen.