
Business-Hotlines

Das Internet ist eine feine Sache: Im Alltag lassen sich viele Informationen im Handumdrehen beschaffen. Wenn es jedoch um Fachauskünfte, Spezial- oder Zweifelsfragen geht, dauern Online-Recherchen unverhältnismäßig lange und die Ergebnis-Qualität lässt oft zu wünschen übrig.
Glücklich, wer einen Experten in seinem oder ihrem Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis hat oder andere Fachleute persönlich kennt. Fällt Ihnen niemand ein, lohnt sich ein Blick auf die folgende Übersicht Infotelefone, Hotlines und Service-Rufnummern für Selbstständige und Unternehmer. Bis auf die Verbindungsentgelte sind alle aufgeführten Angebote gebührenfrei.
Bundesweite Informationszentrale
Die kostenlose bundesweite Behördennummer 115 ist die zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art – ganz gleich, ob Ihre Gemeinde, das Bundesland oder der Bund zuständig ist. Noch beteiligen sich nicht alle Behörden an dem Informations-Verbund: Immerhin 20.000 Behörden aller Verwaltungsebenen sind aber schon vernetzt. Bevor Sie lange suchen, lohnt sich ein Test des kurzen Dienstwegs allemal:
Der „kurze Draht zum Amt“ über die 115 ist inzwischen bundesweit in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Die Wartezeiten halten sich in Grenzen und die Servicequalität ist erstaunlich hoch:
- Die Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit.
- Drei Viertel der Gespräche kommen nach Angaben des Betreibers innerhalb von 30 Sekunden zustande.
- Knapp zwei Drittel der Anfragen werden zudem im ersten Anlauf beantwortet.
Ausführlichere Informationen zur bundesweiten Behördennummer finden Sie unter 115.de.
Sie können sich aber auch gleich an eine spezielle Fachauskunft Ihrer Wahl wenden. Die Erreichbarkeit und inhaltliche Qualität der folgenden Unternehmer-, Info- und Bürgertelefone ist zwar recht unterschiedlich. Aber auch hier gilt: „Versuch macht kluch!“
Gründung und Finanzierung:
- Infotelefone und Hotlines des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- BMWi-Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung
Tel.: 030 - 340 60 65 60
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- BMWi-Finanzierungshotline
Tel.: 030 - 18 61 58 000
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Infocenter der KfW Bankengruppe
Tel.: 0800 - 539 9001
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr - BMWi Gründerinnen-Hotline
Tel.: 0711 - 123 25 32
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Tel.: 0800 - 2623-008
keine festen Sprechzeiten
Arbeitgeber:
- Minijob-Zentrale (Service-Center)
Tel.: 0355 - 2902 70799
Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Bundesagentur für Arbeit: Service-Rufnummer für Arbeitgeber
Tel.: 0800 - 45555 20
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Bürgertelefone des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Arbeitsrecht
Tel.: 030 - 221 911 004
- Mindestlohn
Tel.: 030 - 60 28 00 28
- Arbeitsmarktpolitik und -förderung
Tel.: 030 - 221 911 003
- Mini-Jobs / Teilzeit
Tel.: 030 - 221 911 005
- Behinderung
Tel.: 030 - 221 911 006
- Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Tel.: 030 - 221 911 008
jeweils Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Infotelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Lotsendienst für Unternehmen
Tel.: 0800 - 2623-009
keine festen Sprechzeiten
Soziale Sicherung:
Kranken- und Pflegeversicherung
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Tel.: 0800 - 0117722
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag 8 bis 18 Uhr.
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
- Krankenversicherung
Tel.: 030 - 340 60 66 – 01
- Pflegeversicherung
Tel: 030 - 340 60 66 – 02
jeweils Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Unfallversicherung
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Unfallversicherung
Tel.: 030 - 221 911 002
- Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung
Tel.: 0800 - 6050404
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rentenversicherung
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Rentenversicherung)
Tel.: 030 - 221 911 001
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Deutsche Rentenversicherung Bund Servicetelefon
Tel.: 0800 - 1000 480 70
Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Künstlersozialversicherung
- Service-Nummer der Künstlersozialkasse
Tel.: 04421 - 9734051500
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Steuern
Kostenlose telefonische Steuerberatungen öffentlicher Stellen gibt es grundsätzlich nicht. In manchen Spezialbereichen sind Finanzämter und andere Steuerbehörden aber verpflichtet, Auskunft zu geben:
- Mit Lohnsteuer-Fragen wenden Sie sich an Ihr Betriebs(stätten)finanzamt. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Finanzamts-Mitarbeiters finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben, finden Sie das zuständige Finanzamt an Ihrem Standort über die bundesweite Finanzamts-Suche der NRW-Finanzverwaltung.
- Lektüretipp: Ausführliche Infos zur Lohnsteuer-„Anrufungsauskunft“ bietet unser Newsletter-Beitrag „Kostenlose Steuerberatung vom Finanzamt“.
Bitte beachten Sie: Auch mit allen anderen Anliegen können Sie sich selbstverständlich an Ihr Finanzamt wenden: Auf neutrale oder gar verbindliche Auskünfte haben Sie allerdings keinen Anspruch. - Zum Thema grenzüberschreitende Besteuerung (insbes. Umsatzsteuer) informieren mehrere Info-Telefone des Bundeszentralamts für Steuern. Die Festnetz-Durchwahlen finden Sie auf der BZSt-Website! Die Hotlines sind erreichbar von: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
- Einige Bundesländer bieten ihren Bürgern auch Steuer-Hotlines. Dazu zählen ...
- Bayern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz und
- Sachsen
Die Auskünfte beschränken sich in der Regel jedoch auf die privaten Einkommensteuern und die dazugehörigen Steuersachverhalte.
Standardmäßig legt das Programm Ihr Rechnungsarchiv in folgendem Dateiverzeichnis an:
C:\ProgramData\Deltra\orgaMAX\Archiv
Sie können aber auch jedes andere Verzeichnis auf Ihrem Computer als Rechnungsarchiv festlegen. Dazu klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü rechts neben dem voreingestellten Archivpfad und wählen im folgenden Auswahldialog das gewünschte Dateiverzeichnis. Sofern Sie eine Daten-Cloud in den Windows-Explorer eingebunden haben, können Sie Ihre Rechnungen übrigens auch dort archivieren!
Externes Archiv auf Nur-Lese-Datenträger
Mit dem Anlegen eines Rechnungsarchivs ist es allerdings noch nicht getan: Die Ablage im Dateisystem eines Computers ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen genügt dem Finanzamt nämlich nicht. In den GoBD heißt es dazu: „Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten.“
Konkrete Angaben, um welche Maßnahmen es sich dabei handeln könnte, bieten die GoBD jedoch nicht. Die Speicherung im Dateisystem kann zwar grundsätzlich beibehalten werden: Sie müssen aber begleitende Maßnahmen ergreifen (z. B. dokumentierte Zugriffskontrollen, Entzug von Schreibrechten oder nachträgliches Kopieren auf einen Datenträger, der nur einmal beschreibbar ist).
Praxistipp: Am besten sichern Sie Ihre Ausgangsrechnungen in regelmäßigen Abständen auf einem Datenträger, der technisch gegen Änderungen geschützt ist: Eine für kleine Unternehmen praktikable Lösung ist z. B. die monatliche, mindestens jedoch jahresweise Speicherung aller Ausgangsrechnungen des betreffenden Zeitraums als ZIP-Archiv auf einer CD-ROM oder DVD.
Bitte beachten Sie: orgaMAX stellt zahlreiche Funktionen zur Verfügung, mit deren Hilfe sich die Belegablage und Aufzeichnungen GoBD-sicher machen lassen. Für die konkrete Umsetzung ist aber letztlich jeder Steuerpflichtige selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für das Zusammenspiel von klassischer Papier-Belegablage und der Archivierung elektronischer Dokumente. Die Einzelheiten besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Lektüretipps:
- Eine ausführliche Beschreibung des GoBD-Workflows bietet unser Praxisleitfaden „So arbeiten Sie mit orgaMAX GoBD-konform“ (PDF, 2,3 MB)
- Den O-Ton des Bundesfinanzministeriums zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) finden Sie im BMF-Schreiben vom 14. November 2014
- Antworten auf viele GoBD-Zweifelsfragen sowie zahlreiche Praxishilfen und Umsetzungstipps bietet der umfangreiche und gut lesbare „AWV-Praxisleitfaden zur GoBD“, der auf der Website der Bundessteuerberaterkammer zum Download bereitsteht (PDF, 1,84 MB)
Damit sich unterschiedliche Anwendungsfälle abbilden lassen, bietet Ihnen orgaMAX daraufhin die Möglichkeit, den Einstiegspunkt in die Chargenverwaltung flexibel zu wählen: Sie erfassen Ihre Chargennummern wahlweise …
- bei Ihren Wareneingangs-Buchungen (also bei der Lieferung einer Bestellung oder bei einem manuellen Lagerzugang) oder
- bei Warenausgangs-Buchungen (also bei der Lieferschein- oder Rechnungserstellung oder bei einem manuellen Lagerabgang).
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Artikeln direkt im Register „Sonstiges“ des Artikelstamms Chargennummern zuzuordnen oder bereits vorhandene Chargen zu bearbeiten:
Bitte beachten Sie: Falls Sie bereits länger mit dem Lagermodul arbeiten, ist die Nachbearbeitung des Chargenbestandes unverzichtbar. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Bestand an Chargen und den darin enthaltenen Chargennummern mit dem aktuellen Lagerbestand übereinstimmt.
Lektüretipp: Eine ausführliche Beschreibung der Chargennummern-Verwaltung bietet das aktuelle orgaMAX-Handbuch (ab Seite 374). Die PDF-Version der Bedienungsanleitung finden Sie im „Hilfe“-Menü unter „PDF-Handbuch öffnen...“
Und gleich noch ein Tipp hinterher: Wenn Sie die Chargennummern-Verwaltung des Zusatzmoduls „Lagerverwaltung“ (oder alle anderen Zusatzmodule) ausprobieren möchten, laden Sie einfach die orgaMAX-Demoversion herunter. Die Demoversion können Sie problemlos neben Ihrer vorhandenen orgaMAX-Version installieren und ausprobieren. In der Demoversion lassen sich sämtliche Zusatzmodule „Zu Testzwecken freischalten“. Falls Sie die Lagerverwaltung oder eines der anderen Zusatzmodule dauerhaft nutzen möchten, bekommen Sie von uns die dazugehörige Seriennummer: Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die neue Seriennummer tragen Sie dann im Menü „orgaMAX > Freischaltung“ Ihrer eigenen (!) orgaMAX-Installation ein. Anschließend starten Sie die Software neu – fertig!
