E-Rechnungen sicher verwalten

Mit orgaMAX ERP behältst Du den Überblick.
Du erstellst, versendest und verarbeitest E-Rechnungen zuverlässig.

  • Umstellung auf E-Rechnung planen
  • E-Rechnungen erstellen
  • E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten
E-Rechnung – was bedeutet das für Dich?

E-Rechnung – was bedeutet das für Dich?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnung als verbindlicher Standard im B2B-Bereich. Sie beruht auf der EU-Norm EN 16931 und verwendet das XML-Format, damit Rechnungen automatisch verarbeitet werden können.

Derzeit musst Du E-Rechnungen lediglich empfangen können. Ab 2027 musst tritt die Ausstellungspflicht inkraft und du musst sie auch ausstellen können. Ab 2028 betrifft die Regelung fast alle Unternehmen.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft Dich, wenn Dein Unternehmen in Deutschland ansässig ist und Du Rechnungen an andere inländische Unternehmen stellst oder von ihnen erhältst.

Das bedeutet, dass die Pflicht greift, wenn Dein Unternehmenssitz, die Geschäftsleitung oder eine für den Umsatz verantwortliche Betriebsstätte in Deutschland liegt.

Welche Vorteile haben E-Rechnungen?

Welche Vorteile haben E-Rechnungen?

E-Rechnungen bringen klare Vorteile für Dein Unternehmen. Sie …

  • kommen schneller beim Empfänger an und beschleunigen die Bearbeitung
  • fördern schnellere Zahlungseingänge fördern und verbessern den Cashflow 
  • schaffen mehr Effizienz im Arbeitsalltag und sparen so Zeit
  • reduzieren Porto- und Materialkosten durch den Wegfall postalischer Sendungen
  • vereinfachen die Archivierung, da Dokumente digital gespeichert werden

Dein Zeitplan im Überblick

Icon eines Kalenders, daneben steht die Zahl 2025

Seit 1. Januar 2025

Als B2B-Unternehmen musst Du E-Rechnungen empfangen können. Mit Zustimmung des Empfängers darfst Du weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verwenden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € darfst Du die Papierform weiterhin nutzen.

Icon eines Kalenders, daneben steht die Zahl 2027

Ab 1. Januar 2027

Papier- und PDF-Rechnungen darfst Du nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versenden, wenn Dein Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt.

Icon eines Kalenders, daneben steht die Zahl 2028

Ab 1. Januar 2028

Als B2B-Unternehmen bist Du verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Erfüllen XRechnung und ZUGFeRD Deine Formatanforderungen?

Erfüllen XRechnung und ZUGFeRD Deine Formatanforderungen?

Ja. Sowohl XRechnungen als auch das ZUGFeRD-Format erfüllen die Anforderungen an Deine E-Rechnung.

Das ZUGFeRD-Format ist eine hybride Kombination aus PDF und XML. Für Dich bedeutet das, dass künftig der strukturierte XML-Teil maßgebend ist. Derzeit ist noch die Bilddatei (PDF) führend. Das ändert sich mit der Einführung der E-Rechnung.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Auch wenn Du ein PDF digital erstellst, enthält es keine maschinenlesbaren und strukturierten Daten im XML-Format. Deshalb lassen sich PDF-Rechnungen nicht automatisch weiterverarbeiten und sie erfüllen nicht die Anforderungen der EN 16931 für E-Rechnungen.

Nein. Mit Office-Programmen erzeugst Du Dokumente, die nicht den Anforderungen für maschinenlesbare, strukturierte Daten im XML-Format entsprechen. Für diesen Zweck ist ein Rechnungsprogramm besser geeignet. Du kannst dafür zum Beispiel orgaMAX Buchhaltung oder orgaMAX EPR verwenden.

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Datenformat für elektronische Rechnungen. Du kannst damit Rechnungen im PDF-Format austauschen, die zusätzlich strukturierte, maschinenlesbare Daten im XML-Format enthalten. Die Dateien lassen sich sowohl von Maschinen als auch von Menschen lesen.

XRechnung ist ein standardisiertes XML-Datenformat für elektronische Rechnungen. Du benötigst es für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) in Deutschland. Die XRechnung erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931. Sie ist nur von Maschinen oder spezieller Rechnungssoftware lesbar.

Du musst E-Rechnungen genauso lange aufbewahren wie Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre.

Hast Du noch Fragen?