Neue Kassenrichtlinie 2020

TSE – Deine technische Sicherheitseinrichtung

TSE – Deine technische Sicherheitseinrichtung

Die TSE-Lösung für Deine orgaMAX Kasse

Um Deine orgaMAX Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu verbinden, arbeiten wir mit unserem langjährigen Partner fiskaltrust zusammen. 

Unsere Empfehlung lautet: TSE im Komplettpaket. Du profitierst von der kostenlosen Einrichtung durch uns und vom Schutz Deiner Daten vor Hardwareschäden oder Verlust.  

Kontaktiere uns, damit Du Dich beraten lassen kannst oder ein Angebot für eine TSE-Lösung für Deine orgaMAX Kasse erhältst.

Für Dich als Kundin oder Kunde:

Zertifikate zum Download

Fall 1: Du nutzt orgaMAX in der Windows-Version.
Du findest das Zertifikat der Fiskaltrust TSE mit swissbit hier.

 

Fall 2: Du nutzt orgaMAX in der Cloud oder bist orgaMAX Online-Nutzer?
Du findest die Zertifikate der fiskaly Cloud TSE hier.

Corona-bedingte Fristverlängerung ausgelaufen

Wegen der besonderen Situation in der Corona-Krise und der Mehrwertsteuerumstellung im vergangenen Jahr wurde die Frist einmal verlängert. Diese Verlängerung ändert jedoch nichts an Deiner rechtlich bindenden Verpflichtung, Kassensysteme zeitnah mit den zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen auszustatten. Die Fristverlängerung ist seit dem 31. März 2021 endgültig ausgelaufen.

Gesetzliche Schonfrist beendet

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. 

Da die technische Sicherheitseinrichtung Anfang 2020 nicht flächendeckend verfügbar war, hat das Bundesfinanzministerium Ende 2019 eine Übergangsfrist beschlossen. Diese endete am 30. September 2020.  Seit dem 1. Oktober 2020 müssen daher alle elektronischen Kassensysteme gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. 

Was bedeutet die technische Sicherheitseinrichtung für Dich?

Seit dem 1. Januar 2020 muss Deine elektronische Registrierkasse durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Dadurch sollen Manipulationen bei Bargeldgeschäften verhindert oder zumindest erschwert werden.

Dein Aufzeichnungssystem muss sämtliche Geldgeschäfte und alle anderen Kassenaktivitäten

  • einzeln
  • vollständig
  • richtig
  • zeitgerecht
  • geordnet

erfassen.

Hintergrund: Warum gibt es die TSE?

Die TSE soll Manipulationen bei Bargeldgeschäften verhindern oder zumindest erschweren. Ziel ist eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung. 

Die technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Registrierkassen besteht aus drei Teilen:

  • Ein Sicherheitsmodul zeichnet Kasseneingaben automatisch auf und verhindert nachträgliche unprotokollierte Änderungen.
  • Auf einem angeschlossenen Speichermedium werden alle Aufzeichnungen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gesichert.
  • Eine einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht die Datenübertragung für Kassen- und Betriebsprüfungen.

Wichtig: Du musst die Anschaffung und Inbetriebnahme elektronischer Kassen und Kassensysteme sowie die dazugehörige TSE innerhalb eines Monats dem Finanzamt melden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck liegt derzeit noch nicht vor. Deshalb ist eine Meldung aktuell nicht möglich.

Weiterführende Informationen: