Neue Regelung im Onlinehandel

Alles aus einer Hand

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Was steckt dahinter?

Die Reform betrifft Deinen europäischen Onlinehandel und führt das Verfahren One-Stop-Shop (OSS) ein. Start der neuen Regelung ist der 1. Juli 2021. Dann ersetzt die neue Fernverkaufsregelung die bisherige Versandhandelsregelung. Ziel ist, die Umsatzsteuer dort zu erheben, wo die Ware verbraucht wird. Dafür entfallen die bisherigen Lieferschwellen und es gilt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Voraussichtlich werden dadurch mehr Unternehmen Umsätze im Ausland versteuern müssen. Du hast dann zwei Möglichkeiten: Entweder lässt Du Dich in den Mitgliedsstaaten, in denen Du Leistungen erbringst, umsatzsteuerlich erfassen und erfüllst dort die Melde- und Erklärungspflichten. Oder Du nutzt die Sonderregelung One-Stop-Shop, die dieses Verfahren vereinfachen soll.

Wer ist betroffen?

Wenn Du im Inland ansässig bist und gegen ein Entgelt tätig bist, richtet sich das One-Stop-Shop-Verfahren an Dich, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Dienstleistungen an Privatpersonen in EU-Ländern erbringen, in denen Dein Unternehmen keinen eigenen Sitz hat
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen
  • eine elektronische Schnittstelle bereitstellen, durch deren Nutzung Du die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaats durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen unterstützt und deshalb so behandelt wirst, als hättest Du die Gegenstände selbst geliefert

Das Verfahren richtet sich außerdem an Dich, wenn Du Deinen Sitz nicht in der EU hast, aber im Inland eine Einrichtung wie ein Warenlager betreibst, über die Privatpersonen in EU-Ländern beliefert werden.

Was ist zu tun?

Wenn Du als Unternehmer bereits für das Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop registriert warst, nimmst Du automatisch am OSS teil.

Trifft das nicht auf Dich zu, musst Du Deine Teilnahme beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege beantragen und dabei Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. 

Umsetzung in orgaMAX

Dein orgaMAX ist für das OSS-Verfahren vorbereitet. Voraussetzung für die Nutzung ist das Modul FiBu PRO (ehemals FiBu-Export).

Bist Du bereits für das OSS-Verfahren registriert, kannst Du die entsprechenden Einstellungen in Deinem orgaMAX aktivieren. Dadurch kannst Du die benötigten Mehrwertsteuersätze hinterlegen. Detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen findest Du in unserem FAQ-Bereich

Weiterführende Informationen