
Neuer Umsatzsteuersatz Juli 2026: Jetzt Ihre orgaMAX ERP Version prüfen!
Ab dem 1. Juli 2026 gilt für bestimmte Lebensmittel in Österreich ein neuer Umsatzsteuersatz von 4,9 %. Damit Sie betroffene Artikel korrekt abrechnen können, benötigen Sie mindestens die orgaMAX ERP Version 26.03.01.001. Prüfen Sie jetzt Ihre Version und Ihre betroffenen Artikel, damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind.

Sie haben einen Vertrag, aber nicht die aktuelle Version installiert?
Auch mit einem aktiven Vertrag kann es sein, dass auf Ihrem System noch eine ältere orgaMAX ERP Version installiert ist.
Der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % steht ab Version 26.03.01.001 zur Verfügung. Wenn Sie orgaMAX ERP lokal installiert nutzen und noch eine ältere Version einsetzen, ist der neue Steuersatz in Ihrem System nicht verfügbar. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre installierte Version und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls vor dem 1. Juli 2026.
Unser Team unterstützt Sie gerne beim Upgrade und bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % gilt ab dem 1. Juli 2026 für ausgewählte Lebensmittel wie Brot, Milch, Joghurt, Butter, Eier, Reis, Nudeln sowie bestimmte Obst- und Gemüsesorten.
Treffen eine oder mehrere dieser Aussagen auf Sie zu?
- Sie verkaufen Lebensmittel an KundInnen.
- Sie liefern Lebensmittel an GeschäftskundInnen.
- Sie haben betroffene Artikel in orgaMAX ERP angelegt.
Dann sollten Sie prüfen, ob diese Artikel künftig mit dem neuen Steuersatz von 4,9 % abgerechnet werden müssen.

So bereiten Sie sich auf den neuen Umsatzsteuersatz vor
Der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % steht ab der orgaMAX ERP Version 26.03.01.001 zur Verfügung. Mit diesen Schritten prüfen Sie, ob Handlungsbedarf besteht:
- Prüfen Sie, ob Sie betroffene Lebensmittel verkaufen oder liefern.
Dazu gehören unter anderem Brot, Milch, Joghurt, Butter, Eier, Reis, Nudeln sowie bestimmte Obst- und Gemüsesorten. - Kontrollieren Sie Ihre installierte orgaMAX ERP Version.
Der neue Umsatzsteuersatz steht ab Version 26.03.01.001 zur Verfügung. - Aktualisieren Sie Ihre Installation bei Bedarf auf eine aktuelle Version.
Wenn Sie eine ältere lokale Installation nutzen, unterstützt Sie unser Team gerne beim Upgrade. - Prüfen Sie die Steuereinstellungen Ihrer betroffenen Artikel.
Die Zuordnung des neuen Umsatzsteuersatzes erfolgt nicht automatisch. Kontrollieren Sie daher rechtzeitig, ob die betroffenen Artikel korrekt eingerichtet sind. - Kontaktieren Sie bei Fragen unseren Support.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf sowohl beim Update als auch bei der Einrichtung des neuen Umsatzsteuersatzes.
FAQ
Für welche Produkte gilt der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 %? 
Der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % gilt in Österreich ab dem 1. Juli 2026 für ausgewählte Lebensmittel. Nach aktuellem Stand sind insbesondere folgende Waren betroffen:
- Milch einschließlich laktosefreier Milch (Unterpositionen 0401 10 und 0401 20)
- Joghurt (Unterposition 0403 20)
- Butter (Unterposition 0405 10)
- Frische Hühnereier (Unterposition 0407 21 00)
- Frisches oder gekühltes Gemüse (Unterpositionen 0701 9050, 0701 9090 und 0702 00 sowie Positionen 0703 bis 0709 mit bestimmten Ausnahmen)
- Tiefgekühltes Gemüse (Position 0710)
- Genießbare Früchte (Positionen 0808 und 0809)
- Reis (Position 1006)
- Weizenmehl und Grieß (Position 1101 00 sowie Unterposition 1103 11)
- Ungekochte und ungefüllte Teigwaren (Unterpositionen 1902 11 00 und 1902 19)
- Brot (Unterposition 1905 90 30)
- Speisesalz (Unterposition 2501 00 91)
Maßgeblich für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist die jeweilige Wareneinstufung. Prüfen Sie daher, ob Ihre Artikel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und unter die genannten Positionen bzw. Unterpositionen fallen.
Gibt es Ausnahmen von der 4,9-%-Regelung? 
Ja. Nicht alle Lebensmittel profitieren vom neuen Steuersatz.
Weiterhin ausgenommen sind beispielsweise viele Kombiprodukte sowie Lebensmittel, die neben einem begünstigten Bestandteil weitere nicht begünstigte Bestandteile enthalten. So bleibt etwa eine Wurstsemmel, Käsesemmel oder ein Kakaogetränk weiterhin beim bisherigen Steuersatz, auch wenn einzelne Bestandteile grundsätzlich begünstigt wären.
Auch Restaurant-, Catering- und Verpflegungsleistungen fallen nicht unter die neue Regelung. Hier gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Vorgaben.
Wenn Sie unsicher sind, welche Ihrer Artikel betroffen sind, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Muss ich etwas in orgaMAX ERP ändern? 
Wenn Sie Artikel verkaufen oder liefern, die unter die neue Regelung fallen, sollten Sie Ihre Steuereinstellungen rechtzeitig prüfen. Ab dem 1. Juli 2026 müssen betroffene Artikel mit dem neuen Umsatzsteuersatz von 4,9 % abgerechnet werden.
Der neue Steuersatz steht in orgaMAX ERP ab Version 26.03.01.001 zur Verfügung. Die Zuordnung zu Ihren Artikeln erfolgt jedoch nicht automatisch. Daher sollten Sie vor dem Stichtag kontrollieren, ob die entsprechenden Artikel korrekt eingerichtet sind.
Ist der neue Steuersatz in meinem Tarif enthalten? 
Ja. Der Umsatzsteuersatz von 4,9 % steht ab der orgaMAX ERP Version 26.03.01.001 in allen Plänen zur Verfügung. Es sind keine zusätzlichen Module oder kostenpflichtigen Erweiterungen erforderlich.
Wie finde ich heraus, welche Version ich nutze? 
Die installierte Versionsnummer können Sie direkt in orgaMAX ERP prüfen.
Über das Programm:
- Öffnen Sie orgaMAX ERP und melden Sie sich an.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Info.
- Es öffnet sich das Fenster Lizenz-Info.
- Dort finden Sie die installierte Version in der Zeile orgaMAX (Build: xx.xx.xx.xxx).
Prüfen Sie, ob mindestens die Version 26.03.01.001 installiert ist. Nur ab dieser Version steht der neue Umsatzsteuersatz von 4,9 % zur Verfügung.
Über die Programmdatei:
Wenn sich das Programm nicht starten lässt, können Sie die Versionsnummer auch über die Installationsdatei ermitteln:
- Öffnen Sie den Windows-Explorer.
- Wechseln Sie in das Installationsverzeichnis (standardmäßig C:\Programme (x86)\orgaMAX).
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Datei orgaMAX.exe und wählen Sie Eigenschaften.
- Öffnen Sie den Reiter Details.
Dort finden Sie die aktuell installierte Produktversion.
Was muss ich tun, wenn ich noch eine ältere Version nutze? 
Der neue Umsatzsteuersatz steht erst ab Version 26.03.01.001 zur Verfügung. Nutzen Sie eine ältere lokale Installation von orgaMAX ERP, sollten Sie rechtzeitig ein Update durchführen lassen.
Unser Support unterstützt Sie dabei sowohl beim Upgrade als auch bei der Einrichtung des neuen Steuersatzes für Ihre betroffenen Artikel.
Für NutzerInnen der orgaMAX ERP Cloud ist kein Handlungsbedarf erforderlich. Cloud-Systeme werden automatisch auf die aktuelle Version aktualisiert.
Wer hilft mir bei der Einrichtung? 
Unser Team unterstützt Sie bei Bedarf sowohl beim Update Ihrer Installation als auch bei der Einrichtung der neuen Steuereinstellungen in orgaMAX ERP.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren ExpertInnen oder kontaktieren Sie uns telefonisch:
Telefon: +49 (0) 5231 7090-0
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Für NutzerInnen mit unseren Premium-Supportpaketen gelten erweiterte Supportzeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr.


