Damit der Eigenbeleg als Nachweis in der Buchhaltung akzeptiert wird, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Diese Angaben gelten unabhängig davon, ob Du als EinzelunternehmerIn, FreiberuflerIn, für ein KMU oder einen Verein arbeitest.
Folgende Informationen gehören auf jeden Eigenbeleg:
- Belegnummer angeben (zur eindeutigen Zuordnung)
- Betrag (brutto) angeben – tatsächlicher Auszahlungsbetrag
- Datum und Ort angeben der Ausgabe
- Art und Zweck der Ausgabe angeben (z. B. „Parkgebühr Kundentermin Frankfurt“)
- Zahlungsempfänger nennen (wenn möglich mit Namen)
- Grund für die Ausstellung des Eigenbelegs angeben (z. B. „Kassenbon nicht erhalten“)
- Ort, Datum und Unterschrift der ausstellenden Person angeben
Diese Angaben helfen dem Finanzamt, die Ausgabe nachvollziehbar und prüfungssicher einzuordnen. Fehlt eine Angabe, kann der Eigenbeleg unter Umständen abgelehnt werden, besonders wenn er wie ein Lückenfüller wirkt. Am besten nutzt Du dafür eine fertige Eigenbeleg-Vorlage (z. B. als PDF oder Word), die alle Pflichtangaben enthält. So stellst Du sicher, dass nichts fehlt.