GuV, EÜR und der Jahresabschluss werden in der Praxis häufig vom Steuerbüro erstellt – gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. Bei der Erstellung von GuV und Jahresabschluss ist häufig fachliches Wissen gefragt. Es geht um die korrekte Zuordnung von Geschäftsvorfällen, steuerliche Besonderheiten und die Einhaltung von Bilanzierungs- oder Bewertungsregeln. Du gibst diese Aufgaben oft an Deine Steuerberatung, auch aus Haftungsgründen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sieht es anders aus: Wenn Du selbstständig bist und einfache Strukturen hast, erledigst Du die EÜR oft selbst, zum Beispiel mit orgaMAX Buchhaltung. Spätestens bei komplexeren Geschäftsvorfällen oder bei Fragen zu Abschreibungen, Privatanteilen oder Rückstellungen holst Du Dir Unterstützung vom Steuerbüro.




