Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ausfüllhilfe für Deine Anmeldung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ausfüllhilfe für Deine Anmeldung

Wenn Du ein Einzelunternehmen gründest, freiberuflich tätig wirst oder ein Gewerbe anmeldest, musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Er meldet Deine Tätigkeit beim Finanzamt an. Du füllst den Fragebogen über das Online-Portal ELSTER aus. Wir erklären Dir die wichtigsten Punkte, damit Deine Angaben vollständig und korrekt sind.

So füllst Du den steuerlichen Erfassungsbogen korrekt aus
Du vermeidest Fehler und behältst den Überblick

Vor dem Ausfüllen:

ELSTER-Registrierung und Auswahl des Finanzamts

Bevor Du beginnst, solltest Du Dich bei ELSTER registrieren. Wenn Du noch keine Steuernummer hast, beantragst Du diese zuerst über das ELSTER-Portal.

Bestimme das zuständige Finanzamt anhand des Standorts Deiner Tätigkeit. In der Regel ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Dein Unternehmenssitz liegt. In ELSTER findest Du eine Auswahlliste, mit der Du das Finanzamt auswählen kannst.

So funktioniert unsere Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

Du erhältst zu jeder Sektion eine klare Erklärung und Hinweise, damit Du häufige Fehler vermeidest. Besonders kritische Angaben sind für Dich mit einer Lupe markiert. So gelingt Dir der Start in Deine selbstständige Tätigkeit ruhiger und sicherer.

Du musst Dir keine Sorgen machen.

Allgemeine Informationen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findest Du in unserem Lexikon-Artikel.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:
So füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER aus

1. Angaben zur Person

Zuerst trägst Du grundlegende Angaben zu Deiner Person ein.
Folgende Angaben werden abgefragt:

  • Name angeben (ggf. Geburtsname)
  • Adresse angeben
  • Kontaktdaten angeben (Telefon, E-Mail)
  • Geburtsdatum angeben
  • Aktuellen Beruf angeben
  • Religionszugehörigkeit angeben
  • Familienstand angeben
  • Steuerliche Identifikationsnummer angeben
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben, falls vorhanden

Prüfe, ob alle Angaben, insbesondere die Pflichtfelder, vollständig sind und mit den Angaben in Deinem Personalausweis übereinstimmen.

2. Angaben zu Deinem Ehepartner (bzw. eingetragenen Lebenspartner)

Gib die gleichen persönlichen Angaben an wie für Dich selbst. Zu den Angaben gehören der vollständige Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit.

Warum sind diese Angaben für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wichtig? Das Finanzamt benötigt Angaben zu Deinem (Ehe-)Partner oder Deiner (Ehe-)Partnerin, um Deine steuerliche Situation vollständig zu erfassen. Wenn Du gemeinsam veranlagt wirst, kann der Status Deines (Ehe-)Partners Deine Steuerlast beeinflussen. Auch gemeinsame Einkünfte, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, werden bei der Berechnung berücksichtigt. So kann das Finanzamt die Steuerberechnung korrekt vornehmen und sicherstellen, dass Du mögliche steuerliche Vorteile erhältst.

3. Bankverbindungen

Für Steuerzahlungen und Erstattungen brauchst Du eine Bankverbindung. Dazu gehören IBAN, BIC und der Name des Kontoinhabers. Am besten verwendest Du ein Geschäftskonto statt eines privaten Kontos.

Warum Du ein Geschäftskonto angeben solltest: Ein Geschäftskonto bringt gegenüber einem privaten Konto mehrere Vorteile.

  • Private und geschäftliche Finanzen klar trennen
  • Betriebsprüfungen durch das Finanzamt erleichtern
  • Professioneller auftreten
  • Rechtliche Probleme vermeiden

Hinweis: Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs ist ein Geschäftskonto verpflichtend.

4. Steuerliche Beratung

Wenn Du einen Steuerberater hast, gib dessen Namen, Adresse und Kontaktdaten an. Der Fragebogen unterscheidet zwischen einem freiberuflichen Steuerberater als natürliche Person und einer Steuerkanzlei in der Rechtsform GmbH oder GbR als juristische Person.

Alle steuerlichen Mitteilungen und Bescheide gehen dann direkt an ihn. So wird die Kommunikation mit dem Finanzamt einfacher, und Du sparst Zeit und Aufwand. Trage dafür unter dem Punkt „Empfangsbevollmächtigung“ Deinen Steuerberater als direkten Ansprechpartner ein.

5. Empfangsbevollmächtigte Person für alle Steuerarten

Gib die Person an, die Deine steuerlichen Angelegenheiten regelt, wenn dies nicht Dein Steuerberater ist.

Lege eine schriftliche Vollmacht bei. Ohne diese kann die Person nicht als Ansprechperson handeln.

6. Bisherige persönliche Verhältnisse

Gib an, ob Du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist, und nenne in diesem Fall die vorherige Adresse. Teile außerdem mit, ob Du in den letzten drei Jahren steuerlich hinsichtlich der Einkommensteuer erfasst warst.

7. Angaben zum Unternehmen

In diesem Abschnitt trägst Du detaillierte Informationen zu Deinem Unternehmen ein.

  • Art der Tätigkeit: Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit möglichst genau beschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden und die korrekte Erfassung sicherzustellen.
  • Geschäftsbezeichnung oder Firmenname: Namen angeben, unter dem Dein Unternehmen auftritt, zum Beispiel Geschäftsbezeichnung oder offizieller Firmenname.
  • Adresse: Vollständige Adresse Deines Unternehmenssitzes eintragen, damit die Zuständigkeit des Finanzamts und behördliche Kontakte korrekt zugeordnet werden können.
  • Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Website angeben; diese Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden.
  • Datum des Tätigkeitsbeginns: Datum des Beginns der Tätigkeit angeben, auch wenn bereits vor der offiziellen Eröffnung Vorbereitungen wie Anmietung von Geschäftsräumen oder Wareneinkauf stattgefunden haben.

Vorsicht bei der Angabe des Tätigkeitsbeginns:
Trage das Datum so ein, dass es den tatsächlichen Beginn Deiner unternehmerischen Tätigkeit widerspiegelt. Ein zu spätes Datum kann die steuerliche Anerkennung von Vorlaufkosten verhindern. Ein zu frühes Datum kann zusätzliche Steuerpflichten auslösen. Prüfe deshalb, wann Du die ersten unternehmerischen Schritte unternommen hast, und gib dieses Datum an.

8. Abweichender Ort der Geschäftsleitung

Falls Deine Geschäftsleitung an einem anderen Ort als der Betriebssitz erfolgt, solltest Du den abweichenden Ort angeben. Das ist wichtig, wenn zentrale geschäftliche Entscheidungen an einem anderen Ort getroffen werden.

9. Betriebsstätten

Trage alle Betriebsstätten mit Adresse und Kontaktdaten ein, wenn sie von Deiner Hauptadresse abweichen. Dazu zählen Produktionsstätten, zusätzliche Verkaufsräume und Werkstätten.

10. Handelsregistereintrag

Ist Dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen? Gib Datum, Registergericht und Handelsregisternummer an. Achte darauf, dass die Angaben korrekt und vollständig sind. Der Eintrag ist insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs sowie für eingetragene Kaufleute (e.K.) verpflichtend.

11. Gründungsform

Gib an, ob Dein Unternehmen neu gegründet, verlegt, übernommen oder fusioniert wird. Im Fall einer Übernahme gib zusätzlich die Daten des vorherigen Inhabers oder des übernommenen Unternehmens an.

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse

Falls Du in den letzten fünf Jahren eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt hast, trägst Du hier die relevanten Angaben ein. Dazu gehören die Art der Tätigkeit, der Zeitraum und die Steuernummer.

13. Angaben zur Festsetzung Deiner Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Du solltest Deine Einkünfte für das Jahr der Betriebseröffnung und für das Folgejahr schätzen. Berücksichtige dabei alle Einkünfte, zum Beispiel aus Vermögen und Mieteinnahmen. Falls zutreffend, erstelle die Schätzungen auch für Deine Ehe- oder Lebenspartnerin oder Deinen Ehe- oder Lebenspartner.

🔍 Warum sind realistische Schätzungen wichtig?

  • Zu hohe Schätzungen vermeiden: Wenn Du Deine Einkünfte zu hoch einschätzt, steigen Deine Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. Das belastet Deine Liquidität, weil Du mehr an das Finanzamt zahlst als nötig.
  • Zu niedrige Schätzungen vermeiden: Schätzt Du Deine Einkünfte zu gering ein, sind die Vorauszahlungen zu niedrig. Am Jahresende können hohe Steuernachzahlungen folgen, die Deine Finanzplanung stören und zu Liquiditätsengpässen führen.

14. Angaben zur Gewinnermittlung

An dieser Stelle des ELSTER-Fragebogens zur steuerlichen Erfassung legst Du fest, wie Deine Gewinne ermittelt werden. Es stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die abhängig von Unternehmensform und -größe angewendet werden können:

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Diese Methode ist einfach und wird häufig von kleineren Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern genutzt. Dabei stellst Du Deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, um den Gewinn zu ermitteln.
  • Bilanzierung: Diese Methode ist komplexer und erfordert die Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dabei werden Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens erfasst. Die Bilanzierung ist verpflichtend, wenn Dein Unternehmen mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielt.
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Diese Methode kommt in bestimmten Branchen, etwa der Land- und Forstwirtschaft, zur Anwendung. Dabei werden pauschale Durchschnittssätze zur Ermittlung des Gewinns verwendet. Möchtest Du ein abweichendes Wirtschaftsjahr eintragen, gib dies unter diesem Punkt an.

Wähle die Methode bedacht:
Wechselst Du später, entsteht erheblicher bürokratischer Aufwand und werden steuerliche Anpassungen nötig. Die gewählte Methode beeinflusst direkt Deine Steuerlast und kann Änderungen in Deinen Buchhaltungssystemen notwendig machen.

15. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugssteuer)

Dieser Punkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung betrifft ausschließlich Unternehmen in der Bauwirtschaft. In diesem Fall kannst Du eine Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug für Bauleistungen beantragen. Angaben gehören nur in diesen Abschnitt, wenn er für Deine Tätigkeit relevant ist.

16. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

In diesem Abschnitt gibst Du die Anzahl der geplanten Mitarbeitenden, den Beginn der Lohnzahlungen und die voraussichtliche Lohnsteuer für das Kalenderjahr an. Die Höhe der Lohnsteuer legt fest, wie oft Du die Lohnsteuer anmelden musst.

  • Lohnsteuer jährlich anmelden bei weniger als 1.080 Euro.
  • Lohnsteuer vierteljährlich anmelden bei 1.080 bis 5.000 Euro.
  • Lohnsteuer monatlich anmelden ab 5.000 Euro.

🔍 Wichtig: Genaue Angaben sind nötig.
Unvollständige oder falsche Angaben führen zu Problemen bei der Lohnsteueranmeldung. Du solltest die Anzahl der Mitarbeitenden und die voraussichtliche Lohnsteuer sorgfältig einschätzen. Nur so lässt sich die korrekte Anmeldehäufigkeit bestimmen und Nachzahlungen oder Strafen vermeiden.

17. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Hier gibst Du den voraussichtlichen Umsatz für das Gründungsjahr und das Folgejahr an. Diese Schätzung beeinflusst Deine steuerlichen Verpflichtungen und Deine Liquidität. Dabei klärst Du, ob Du die Soll- oder Ist-Versteuerung wählst.

  • Soll-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer bereits beim Erstellen der Rechnung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat. Die Soll-Versteuerung kann zu Liquiditätsengpässen führen, weil Du die Steuer abführen musst, bevor Du das Geld vom Kunden erhalten hast.
  • Ist-Versteuerung: Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Das verbessert Deine Liquidität, weil Du die Steuer erst abführen musst, wenn Du das Geld erhalten hast. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Jahresumsatz 600.000 Euro nicht übersteigt oder dass Du freiberuflich tätig bist.

Umsätze realistisch schätzen
Wenn Du Deine Umsätze realistisch schätzt, sorgst Du für eine gleichmäßige und planbare Steuerbelastung. Falsche Prognosen können finanzielle Folgen nach sich ziehen:

  • Liquidität unnötig belasten und bei geringerem tatsächlichen Umsatz zu finanziellen Engpässen führen.
  • Erhebliche Steuernachzahlungen am Jahresende verursachen und gegebenenfalls Zinsen auf die Nachzahlungen nach sich ziehen.

Unter diesem Punkt hast Du außerdem die Möglichkeit, bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Diese Nummer brauchst Du, wenn Du innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Länder tätigst oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst.

Ist die Kleinunternehmerregelung für Dich geeignet?
Wähle die Kleinunternehmerregelung, sofern Deine Umsätze niedrig genug sind. Um sie in Anspruch nehmen zu können, darf Dein Umsatz im Gründungsjahr 22.000 Euro und im Folgejahr 50.000 Euro nicht übersteigen. Du bist dann von der Umsatzsteuerpflicht befreit und musst keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

18. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG)

Wenn Dein Unternehmen als Organträger anderer Gesellschaften fungiert, gib dies an. Ein Organträger ist ein Unternehmen, das eine oder mehrere rechtlich selbstständige Organgesellschaften umsatzsteuerlich in seine steuerliche Einheit einbezieht. Dadurch werden die Umsätze der Organgesellschaften dem Organträger zugerechnet.

19. Besonderes Besteuerungsverfahren „One-stop-Shop“

 Wenn Du in andere EU-Länder verkaufst, kannst Du Deine Umsatzsteuer über das sogenannte One-stop-Shop-Verfahren (OSS) abführen. Über das OSS meldest Du die Umsatzsteuer innerhalb der EU zentral in nur einem Land, anstatt Dich in jedem Verkaufsland steuerlich registrieren zu müssen. So verringerst Du den Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitendem Handel.

20. Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet

Hier gibst Du an, ob Du einen eigenen Webshop betreibst oder Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Shopify nutzt. Wenn Du diese Plattformen nutzt, musst Du den Accountnamen angeben.

Checkliste zum Ausfüllen Deines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

Damit beim Ausfüllen des ELSTER-Fragebogens zur steuerlichen Erfassung keine Fehler entstehen, solltest Du alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig machen. Diese Checkliste hilft Dir, die wichtigsten Punkte zu prüfen und fehlende Angaben zu vermeiden.

  • Allgemeine Angaben:
    Persönliche und unternehmerische Daten vollständig und korrekt angeben und überprüfen.
  • Schätzung von Umsätzen und Gewinnen:
    Umsätze und Gewinne konservativ und realistisch schätzen und auf vorhandene Daten stützen.
  • Angaben zur Umsatzsteuer:
    Kleinunternehmerregelung prüfen und passende Besteuerungsart (Soll- oder Ist-Besteuerung) festlegen.
  • Gewinnermittlungsart:
    Geeignete Methode zur Gewinnermittlung wählen, da ein späterer Wechsel oft schwierig ist.

Wenn Du beim Ausfüllen des ELSTER-Fragebogens zur steuerlichen Erfassung Hilfe brauchst, zum Beispiel bei der Schätzung von Umsätzen und Gewinnen oder bei der Auswahl der passenden Unterlagen, solltest Du Dich an ein Steuerbüro wenden. So stellst Du sicher, dass von Anfang an alles reibungslos verläuft.

Bitte beachten:

Zusätzliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag:
    Beifügen des Gesellschaftsvertrags, wenn Du eine Gesellschaft gegründet hast.
  • Gewerbeanmeldung:
    Beifügen einer Kopie der Gewerbeanmeldung, falls vorhanden.
  • Mietverträge:
    Beifügen einer Kopie des Mietvertrags bei gemieteten Geschäftsräumen.
  • Versicherungsnachweise:
    Vorlegen von Versicherungsnachweisen, insbesondere zu Kranken- und Rentenversicherung.
  • Finanzierungsnachweise:
    Beifügen von Nachweisen zu relevanten Finanzierungen, etwa Fördermitteln von staatlichen Stellen oder Investorenkapital.
  • Vollmachten:
    Beifügen einer Vollmacht, wenn Du eine andere Person oder einen Steuerberater bevollmächtigst, Deine steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Dein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Freiberuflerinnen und Freiberufler: Spezielle Hinweise

Als Freiberufler hast Du häufig spezielle Fragen beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens. Du solltest Deine freiberufliche Tätigkeit genau beschreiben und die relevanten Felder sorgfältig ausfüllen. Dabei unterscheidet sich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Freiberufler in einzelnen Punkten von dem für Gewerbetreibende, vor allem bei der Gewinnermittlung und der Umsatzsteuerpflicht.

Unterschiede im Fragebogen für Freiberufler im Überblick

  • Art der Tätigkeit: Du musst Deine Tätigkeit als freiberuflich kennzeichnen, da freiberufliche Tätigkeiten steuerlich anders behandelt werden als gewerbliche Tätigkeiten. Typische Beispiele sind Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Journalistinnen und Journalisten sowie Künstlerinnen und Künstler.

  • Gewinnermittlung: Du nutzt in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung, weil sie weniger komplex ist als die Bilanzierung und häufig ausreicht.

  • Umsatzsteuerpflicht: Freiberuflich Tätige können umsatzsteuerpflichtig sein wie Gewerbetreibende. Es ist möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wenn Deine Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten; dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Du solltest die Ist-Versteuerung prüfen, bei der die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang fällig wird, da dies Deine Liquidität schonen kann.

  • Angaben zur Versicherung: Du musst Angaben zu Kranken- und Altersvorsorge machen und Nachweise zu privaten Vorsorgemaßnahmen beifügen, falls Du nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.

  • Anmeldung bei Berufsverbänden: Für bestimmte freie Berufe ist eine Mitgliedschaft in einer Kammer oder einem Berufsverband erforderlich. Gib diese Mitgliedschaft im Fragebogen an und lege die entsprechenden Nachweise bei.

  • Besonderheiten bei den Betriebsausgaben: Trage typische Betriebsausgaben wie Fortbildungskosten, Fachliteratur und spezielle Arbeitsmittel ausführlich ein, damit diese im Fragebogen nachvollziehbar aufgeführt sind.

Nach der Gründung:
So erledigst Du die Buchhaltung mit orgaMAX

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn Du eine Frage im Fragebogen nicht verstehst, nutze zunächst die Hilfefunktion im ELSTER-Portal. Diese erklärt meist die einzelnen Felder genauer. Alternativ kannst Du die Finanzverwaltung anrufen. Reicht das nicht aus, solltest Du einen Steuerberater hinzuziehen. Steuerberaterinnen und Steuerberater klären spezifische Fragen und sorgen dafür, dass der Fragebogen korrekt ausgefüllt wird.

Du legst eine Liste aller Unterlagen an, die im Fragebogen oder auf der Website des Finanzamts genannt sind. Dazu gehören Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Nachweise über das Stammkapital. Du prüfst jeden Abschnitt des Fragebogens, um sicherzustellen, dass alle benötigten Unterlagen vollständig und aktuell sind. Du bewahrst die Dokumente geordnet in einer Mappe auf, damit Du bei Rückfragen schnell darauf zugreifen kannst.

Änderungen sind möglich. Du solltest Änderungen zeitnah Deinem Finanzamt melden, damit Du Unstimmigkeiten und rechtliche Probleme vermeidest. Das Finanzamt informiert Dich, welche zusätzlichen Angaben oder Dokumente erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, dass Du eine schriftliche Bestätigung der Änderungen aufbewahrst.

Du hast in der Regel einen Monat Zeit, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach der Eröffnung Deines Gewerbebetriebes oder Deiner Betriebsstätte elektronisch an Dein zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Die Frist beginnt mit der Aufnahme Deiner Tätigkeit.

Wenn Du den Fragebogen zu spät einreichst, verzögert sich die Vergabe Deiner Steuernummer. Das kann Deinen Geschäftsstart beeinträchtigen. Dir können außerdem rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder höhere Vorauszahlungen entstehen. Sende den Fragebogen deshalb rechtzeitig ab. Kannst Du die Frist nicht einhalten, informiere das Finanzamt und beantrage eine Fristverlängerung.

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Finanzamt und von der Vollständigkeit Deiner Unterlagen ab. In der Regel solltest Du mit mehreren Wochen rechnen. Die Bearbeitung verläuft schneller, wenn Du vollständige und korrekte Angaben machst. In dringenden Fällen erkundige Dich direkt beim zuständigen Finanzamt nach dem Status Deiner Anmeldung.

Seit dem 1. Januar 2021 kannst Du den Fragebogen ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr möglich. Die elektronische Übermittlung führt zu einer schnelleren Bearbeitung durch das Finanzamt. Registriere Dich bei ELSTER, damit Du den Fragebogen elektronisch einreichen kannst. Die Registrierung ist zudem für künftige Steueranmeldungen und Steuererklärungen erforderlich. Mit ELSTER werden die erforderlichen Daten geschützt und korrekt übermittelt. Falls Du Unterstützung benötigst, wende Dich an einen Steuerberater oder nutze die Hilfefunktionen auf der ELSTER-Website.