
Neues Online-Update

Das nächste orgaMAX Buchhaltung-Update wirft seine Schatten voraus und wird voraussichtlich im April veröffentlicht. Anwender des Programms dürfen sich also bereits jetzt auf viele neue, praktische Funktionen und zahlreiche Verbesserungen, die die Arbeit mit orgaMAX weiter maßgeblich vereinfachen, freuen.
Die Liste der Verbesserungen ist lang. Viel Neues gibt es zum Beispiel in Sachen Kasse. Hier sind künftig nicht nur Teilzahlungen möglich, auch die Vergabe von individuellen Rabatten wurde stark vereinfacht – um nur zwei von vielen Weiterentwicklungen zu nennen. Darüber hinaus hat sich auch im Bereich Finanzen, Verkauf und Webshop wieder einmal eine ganze Menge getan. Zahlreiche Detailverbesserungen im gesamten Programm runden das April-Update ab.
Nach Veröffentlichung des neuen Online-Updates steht Ihnen unter https://www.deltra.com/neuerungen-online-updates/18/ die vollständige Übersicht mit allen Neuerungen, Optimierungen und Verbesserungen zur Verfügung.
Die Vereinfachung für kleine Unternehmen wurde nun endgültig abgeschafft. Darauf hat das Bundesfinanzministerium bei der Vorstellung des EÜR-Formulars für das Jahr 2017 ausdrücklich hingewiesen. Ausnahmen von der Pflicht zur „elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz“ sind gemäß § 150 Abs. 8 Abgabenordnung künftig nur noch in seltenen Härtefällen möglich.
Die elektronische EÜR-Datenübertragung muss zudem in „authentifizierter Form“ erfolgen. Für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer ist das zum Glück kein Neuland: Die dafür erforderliche elektronische Steuersignatur (in Form der Elster-„Zertifikatsdatei“ oder der Elster-„SmartApp“) nutzen Sie ja bereits für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen.
Alle anderen betroffenen Steuerpflichtigen, die von der Neuregelung betroffen sind, haben die Wahl:
- Entweder Sie überlassen die Gewinnermittlung und Datenübertragung komplett Ihrem Steuerberater.
- Oder Sie beschaffen sich möglichst bald eine elektronische Steuersignatur und machen sich mit den „Steuer-Auswertungen“ von orgaMAX vertraut.
Wie die Beschaffung der Elster-Steuersignatur vonstattengeht und was dabei zu beachten ist, erklären wir in einer der nächsten Newsletter-Ausgaben.
Die orgaMAX-EÜR
Die eigenhändige Gewinnermittlung auf dem amtlichen EÜR-Formular ist mit orgaMAX zum Glück keine große Hürde. Im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ finden Sie bei Bedarf alle Funktionen, die für eine finanzamts-kompatible Einnahmenüberschussrechnung und die anschließende Datenübertragung erforderlich sind:
Praxistipp: Sofern Sie Ihre Zahlungsvorgänge im laufenden Betrieb den passenden Steuerkategorien und Umsatzsteuersätzen zuordnen, füllt das Programm die Steuerformulare automatisch korrekt aus:
Selbst die Abschreibungen und die privaten Nutzungsanteile können dabei berücksichtigt werden. Sämtliche Steuer-Auswertungen übermitteln Sie direkt über die amtliche Elster-Schnittstelle auf elektronischem Weg ans Finanzamt – inklusive Authentifizierung per digitaler Steuersignatur.
Und gleich noch drei Tipps hinterher:
- Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist der „Elektronische Pendelordner“ eine große Hilfe. Den finden Sie ebenfalls im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“.
- Sollte Ihr Berater auf die Nutzung der DATEV-Schnittstelle bestehen, schließt das orgaMAX-Zusatzmodul „FiBu-Export“ die Kommunikations-Lücke.
- Ausführlichere Informationen zu den orgaMAX-Steuerauswertungen können Sie im PDF-Handbuch ab Seite 694 nachlesen. Das Handbuch rufen Sie per Mausklick auf den Menüpunkt „Hilfe > PDF-Handbuch öffnen“ auf. Dort finden Sie auch die Kontexthilfe „Erste Hilfe: Steuern & Buchführung“.

