Wenig Zeit, aber große Pläne?So gründest Du nebenberuflich

Wenig Zeit, aber große Pläne?
So gründest Du nebenberuflich

Wenn Du neben dem Job ein eigenes Business aufbauen willst, findest Du hier klare Antworten zu Verdienstgrenzen, Steuern, Anmeldung, Krankenkasse und der Information des Arbeitgebers. Praktische Tipps zeigen, wie Du loslegen und Risiken vermeiden kannst.

Warum Du Dich nebenberuflich selbstständig machen kannst?

Wenn Du nebenberuflich selbstständig bist, arbeitest Du neben Deinem Hauptjob als Unternehmer oder Freiberufler. Viele GründerInnen wählen diesen Weg, weil das Risiko geringer ist und Du Dein festes Einkommen behältst. Gleichzeitig kannst Du Deine Geschäftsidee testen. Zudem sammelst Du praktische Erfahrungen, baust ein zweites Standbein auf und machst Dich Schritt für Schritt unabhängiger, ohne sofort alles aufs Spiel zu setzen.

Was kannst Du nebenberuflich selbstständig machen?

Was kannst Du nebenberuflich selbstständig machen?

Wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst Du eigene Ideen im kleinen Rahmen testen. Typische Möglichkeiten:

  • Freiberufliche Dienstleistungen anbieten (z. B. Grafikdesign, Texte schreiben)
  • Produkte online verkaufen (eigener Shop oder Plattformen)
  • Coaching und Beratung anbieten
  • Handwerkliche oder kreative Leistungen anbieten (z. B. Fotografie, Kunst)
  • Digitale Produkte erstellen (E-Books, Kurse)
  • Vermietung anbieten (z. B. Ferienwohnungen, Geräte)
Welche Rechtsform passt zu Deinem Vorhaben?

Welche Rechtsform passt zu Deinem Vorhaben?

Viele nebenberuflich Selbstständige starten schlank. Für Dein Vorhaben gibt es dennoch Alternativen:

  • Einzelunternehmen
    Gründen ohne Einlagepflicht; geringe Kosten, geeignet für Soloselbstständige.
  • Kleingewerbe
    Profitieren von den Vorteilen des Einzelunternehmens; weniger Bürokratie.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
    Gemeinsam gründen ab zwei Personen; einfache Struktur und gemeinsame Haftung.
  • Freiberufler
    Tätigkeiten wie Design oder Beratung ausüben; keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • UG (haftungsbeschränkt)
    Haftung begrenzen bei geringem Stammkapital; Gründung bereits ab 1 € möglich.
  • GmbH
    Haftung klar begrenzen; höherer Kapitalbedarf und größerer Gründungsaufwand.

Tipp: Mit dem kostenlosen Rechtsformen-Test findest Du heraus, welche Rechtsform zu Dir passt.

Anmeldung, Krankenversicherung und mehr –
Was gilt für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit?

FAQ

Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Grundsätzlich gibt es kein festes Limit, wie viel Du nebenberuflich verdienen darfst. Entscheidend ist, dass Deine selbstständige Tätigkeit nicht zum Hauptberuf wird. Das bedeutet:

  • Deine hauptberufliche Tätigkeit muss weiterhin im Vordergrund stehen. In der Regel bedeutet das mehr Arbeitszeit und Einkommen als aus der Selbstständigkeit.
  • Dein Arbeitgeber darf nicht benachteiligt werden, zum Beispiel durch Überschneidungen bei der Arbeitszeit oder Verstöße gegen Wettbewerbsverbote.
  • Du musst alle Einkünfte korrekt versteuern und gegebenenfalls Sozialabgaben zahlen.

Wenn Deine nebenberufliche Selbstständigkeit zeitlich oder finanziell überhandnimmt, kann sie von Behörden oder der Krankenkasse als Hauptberuf eingestuft werden. Das hat erhebliche Folgen für Steuern und Sozialversicherung.

Auch bei nebenberuflicher Tätigkeit gibt es kein steuerliches Sonderrecht: Jeder Euro aus Deiner selbstständigen Tätigkeit ist grundsätzlich steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben.

Viele Gründende profitieren jedoch von Freibeträgen und Pauschalen, zum Beispiel:

  • Grundfreibetrag nutzen (Stand 2025: ca. 11.000 € pro Jahr), bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird
  • Betriebsausgaben abziehen
  • den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nehmen, wenn Dein Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibt (z. B. 22.000 € im Vorjahr, Stand 2025)

Es ist ratsam, mit einem Steuerberater zu prüfen, wie hoch Deine tatsächliche Steuerlast ausfällt.

Ja. Sobald Du Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst, musst Du Deine Krankenkasse informieren. Das gilt auch, wenn die Tätigkeit nur wenige Stunden pro Woche umfasst.

Die Krankenkasse prüft dann, ob Deine nebenberufliche Tätigkeit wirklich neben Deiner Haupterwerbstätigkeit bleibt oder ob Du hauptberuflich selbstständig bist. Kriterien dafür sind unter anderem:

  • Deine wöchentliche Arbeitszeit
  • Dein erzielter Gewinn
  • Die Anzahl Deiner Kunden oder Aufträge

Wenn Deine Krankenkasse Deine Selbstständigkeit als hauptberuflich einstuft, kann das Einfluss auf Deine Beiträge und Deine Versicherungspflicht haben. Deshalb ist es ratsam, die Tätigkeit von Anfang an transparent zu melden.

Wenn Du Deine selbstständige Tätigkeit tatsächlich nur nebenberuflich ausübst, bleiben in der Regel Deine bisherigen Krankenversicherungsbeiträge aus der Hauptbeschäftigung bestehen.

Stellt die Krankenkasse jedoch fest, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit den Hauptjob überwiegt, können zusätzliche Beiträge anfallen und Du musst Dich gegebenenfalls freiwillig gesetzlich versichern.

Wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist, richten sich die Beiträge nach Deinem gesamten Einkommen, also auch nach dem Gewinn aus der Selbstständigkeit. Ein grober Richtwert (Stand 2025) liegt bei etwa 14–16 % des beitragspflichtigen Gewinns.

Wird die Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft, kann das erhebliche Auswirkungen auf Deine Beiträge und Deine Versicherungspflicht haben. Warum das so ist und worauf Du achten solltest, liest Du auch in unserem Beitrag zu selbstständig und gleichzeitig angestellt: welche Krankenversicherung gilt?

Das hängt von der Art Deiner Tätigkeit ab. Grundsätzlich gilt:

  • Gewerbliche Tätigkeit → Anmeldung beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde
  • Freiberufliche Tätigkeit → Meldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt erhältst Du in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllst Du aus und schickst ihn zurück. Damit wird Dein Unternehmen beim Finanzamt offiziell registriert.

Auch wenn Du nebenberuflich selbstständig bist, kannst Du Betriebsausgaben geltend machen und so Deine Steuerlast senken. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsmaterialien, Software und Geräte absetzen
  • Fahrten und Reisekosten absetzen
  • Miete für ein Arbeitszimmer absetzen
  • Betrieblich veranlasste Versicherungen absetzen
  • Beiträge zu Berufsverbänden absetzen
  • Marketing- und Werbekosten absetzen

Wichtig ist, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind und Du sie sauber dokumentierst. Am Jahresende lässt sich die Gewinnermittlung so korrekt erstellen und die Steuerlast entsprechend senken.

Die genaue Stundenanzahl ist gesetzlich nicht festgelegt. Wichtig ist, dass Dein Hauptjob im Mittelpunkt bleibt. Die nebenberufliche Tätigkeit sollte zeitlich klar abgegrenzt sein. Als Faustregel gilt:

  • Nebenberuf auf maximal 18-20 Stunden pro Woche begrenzen
  • Dem Hauptjob mehr Zeit einräumen als der Selbstständigkeit

Außerdem musst Du sicherstellen, dass Du dabei nicht gegen Deinen Arbeitsvertrag (z. B. Nebentätigkeitsverbot oder Konkurrenzklauseln) verstößt. Prüfe im Zweifel Deine Vertragsbedingungen und sprich mit Deinem Arbeitgeber, falls eine Genehmigung erforderlich ist.