E-Rechnungen empfangen
Grundsätzlich gilt: Du musst E-Rechnungen empfangen können, wenn Du Rechnungen von anderen Unternehmen erhältst.
- Das betrifft Dich in nahezu allen B2B-Fällen.
- Die Pflicht gilt unabhängig von Deiner Unternehmensgröße oder Branche.
E-Rechnungen ausstellen
Ob Du E-Rechnungen schreiben musst, hängt davon ab, an wen Du abrechnest.
- B2G (Behörden): Bei Abrechnung an Behörden sind E-Rechnungen Pflicht, meist im Format XRechnung. Das gilt für alle Unternehmen, auch für kleine Betriebe und Selbstständige mit Kleinunternehmerstatus.
- B2B (Unternehmen): Bei Abrechnung an andere Unternehmen wird die E-Rechnung schrittweise zum Standard. Das Format bleibt frei und ist für die meisten Unternehmen der zentrale Anwendungsfall.
Musst Du E-Rechnungen empfangen oder ausstellen?
Mache unseren Selbsttest und finde in wenigen Schritten heraus, ob Du betroffen bist.
Selbsttest starten
Typische Missverständnisse – kurz erklärt
„Ich schreibe nur wenige Rechnungen.“
→ Die Anzahl spielt keine entscheidende Rolle. Wichtig ist, an wen Du Rechnungen stellst.
„Mein Steuerberater kümmert sich darum.“
→ Dein Steuerberater unterstützt Dich. Rechnungsstellung und Prozesse beginnen in Deinem Unternehmen.
„Ich arbeite nur digital, das reicht doch.“
→ Digital bedeutet nicht automatisch E-Rechnung. Entscheidend ist das Format (siehe Tag 1).
Ausblick auf Tag 4
Wie geht es für Dich weiter?
Du weißt jetzt, ob Dein Unternehmen betroffen ist. Die nächste logische Frage ist: Bis wann musst Du was umsetzen?
Am Tag 4 erhältst Du:
- eine konkrete Zeitachse
- wichtige Stichtage
- alle Übergangsfristen
… und die Antwort auf die Frage: Was solltest Du jetzt tun und was kann noch warten?
Damit kannst Du Dir Deinen eigenen Plan ableiten – ohne Zeitdruck, aber mit Überblick.

