AGB
SaaS
Allgemeine Geschäftsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen (SaaS) der deltra Business Software GmbH & Co KG (gültig ab 01.09.2018)
Stand: September 2018, deltra Business Software
1. Geltungsbereich
1.1 Die deltra Business Software GmbH & Co KG, Gildestraße 9, 32760 Detmold (nachfolgend „Provider“) ist Anbieter der Online-Bürosoftware „orgamax Buchhaltung“ (nachfolgend „Software“). Der Provider stellt Dir die Software im Wege des Fernzugriffs über das Internet („Software-as-a-Service") gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung.
1.2 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen Deinerseits, die der Provider nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Provider unverbindlich, auch wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Software-as-a-Service Leistungen (SaaS) der deltra Business Software GmbH & Co KG richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Provider gestattet Dir gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts, die Software als SaaS-Lösung über das Internet zu nutzen und Daten auf Servern des Providers zu speichern. Du darfst bis zu der vertraglich vereinbarten Anzahl von Nutzern gleichzeitig auf die für Dich bereitgehaltene Software zugreifen.
2.2 Die Software wird vom Provider an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Der Provider schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen Deinem IT-System und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt.
2.3 Der Provider stellt Dir die Nutzung der Software mit dem unter www.deltra.com/orgamax-online abrufbaren Leistungs- und Funktionsumfang zur Verfügung. Damit übernimmt der Provider keine Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit). Individuelle Erweiterungen oder Anpassungen der Software sind nicht geschuldet. Kostenlose Testzugänge kann der Provider jederzeit ohne Einhaltung einer Frist sperren.
3. Verfügbarkeit
3.1 Der Provider überlässt Dir die Software am Übergabepunkt mit der nachfolgend definierten Verfügbarkeit zur Nutzung. Die Leistungen bei der Übermittlung von Daten beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider bereitgestellten Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem Server des Providers. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu Deinem Rechner ist daher nicht geschuldet.
3.2 Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten und abzüglich Unterbrechungszeiten, die von Dir (mit-)verursacht wurden. Der Provider ist berechtigt, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 22:00 bis 04:00 Uhr für insgesamt 12 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die genannten Leistungen nicht zur Verfügung.
4. Datenschutz
4.1 Bevor Du die Software mit personenbezogenen Daten nutzen darfst, musst Du mit dem Provider eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Wie das geht, erfährst Du unter www.deltra.com/avv-abschliessen/.
4.2 Du wurdest ausdrücklich auf § 62 BDSG (neu) hingewiesen. Du bist für die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen verantwortlich und stellst den Provider diesbezüglich von Ansprüchen Dritter und sonstigen Nachteilen frei.
5. Datensicherung, -löschung
5.1 Du bist verpflichtet, regelmäßig Deine Daten zu sichern.
5.2 Die Daten auf dem Server werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend, so dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Du hast daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums; eine Rückübertragung der gesicherten Inhalte ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden.
Während der Vertragslaufzeit kannst Du Deine auf dem Server gespeicherten Daten jederzeit per Datenfernübertragung auf einem eigenen Datenträger lokal sichern. 30 Tage nach Vertragsende wird der Provider Deine auf dem Server gespeicherten Daten löschen. Hierauf wird der Provider Dich in der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen.
6. Zugriffsberechtigungen
6.1 Für den Zugriff auf die Software erhältst Du pro Nutzer eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Du hältst die Dir bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikationssicherungen geheim, schützt sie vor dem Zugriff durch Dritte und gibst sie nicht an unberechtigte Dritte weiter.
6.2 Du bist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle drei Monate, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Du darfst das Passwort nur an Personen weitergeben, die Du berechtigt hast, auf die Software zuzugreifen.
6.3 Du wirst den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter unberechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Du erhältst dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Du stellst eine Datenverbindung zwischen den von Dir zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt her. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um Dir eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen. In diesem Fall stellst Du eine Verbindung zum neu definierten Übergabepunkt her.
7.2 Für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist erforderlich, dass die von Dir eingesetzte Hard- und Software die technischen Mindestanforderungen an die Nutzung des Internets erfüllt und die zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung vertraut sind. Die Konfiguration Deines IT-Systems obliegt Dir. Der Provider bietet an, Dich hierbei aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu unterstützen.
7.3 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen und Vorgaben bist Du verantwortlich.
8. Rechteeinräumung
8.1 Die von Dir auf dem für Dich bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Du räumst dem Provider und einem von ihm ggf. beauftragten Subunternehmer (s. Ziff. 8) das Recht ein, die vom Provider für Dich zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Du überprüfst in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch Dich den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
8.2 Du bist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag von Dir die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte von Dir oder freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses.
9. Subunternehmer
9.1 Der Provider ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen. Auf Anforderung wird der Provider Dich umfassend über die Subunternehmer informieren, insbesondere über die technischen, organisatorischen und operativen Möglichkeiten der Subunternehmer.
9.2 Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern sind so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen, insbesondere an Urheberrecht, Datenschutz und Datensicherheit, im Verhältnis zwischen den Parteien entsprechen. Der Provider stellt insbesondere sicher, dass die in der Anlage Auftragsdatenverarbeitung festgelegten Regelungen auch im Verhältnis zu den Subunternehmern gelten (siehe Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung).
9.3 Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Provider nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Hotline
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Provider Dir zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die über E-Mail, Fax oder Telefon zu den Geschäftszeiten des Providers (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr) erreichbar ist. Die Hotline dient allein dazu, Dich bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
11. Vergütung
11.1 Du hast Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als von Dir genehmigt.
11.2 Der Provider ist berechtigt, die Preisliste für seine Leistungen zu ändern. Der Provider wird Dich spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Bist Du mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, kannst Du das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigst Du das Vertragsverhältnis nicht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung, gilt die Preisänderung als von Dir genehmigt. Der Provider wird Dich bei der Mitteilung der Preisänderung besonders auf die Bedeutung Deines Verhaltens hinweisen.
11.3 Die Erbringung der Leistungen durch den Provider setzt voraus, dass Du Deinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommst. Gerätst Du mit der Zahlung in Verzug, ist der Provider im Rahmen seines Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB berechtigt, Deinen Zugang vorläufig zu sperren. Während der Sperrung kannst Du die Software nicht nutzen. Die Sperrung wird vom Provider umgehend aufgehoben, sobald Du Deine Zahlungspflicht vollständig erfüllt hast.
11.4 Kommst Du für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, kann der Provider – unbeschadet seines Zurückbehaltungsrechts – das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
12. Vertragslaufzeit
12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag erstmalig zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Die Kündigung ist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Wird das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt, verlängert es sich jeweils um weitere 12 Monate.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.
13. Nacherfüllung, Gewährleistung
13.1 Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, bist Du berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder schlägt sie fehl, bist Du berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz Deiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn Dir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
13.2 Ist die vom Provider zur Nutzung überlassene Software mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
13.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Software an Dich vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
13.4 Du hast dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
13.5 Du bist verpflichtet, den Provider bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Der Provider ist berechtigt, einen eventuell auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dessen Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und die Nutzung der Software dadurch nicht erheblich leidet. Trifft Dich ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produkts, haftet der Provider nicht. Der Provider übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.
14. Haftung
14.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Provider nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Provider nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst, haftet der Provider auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Providers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben unberührt.
14.2 Für den Verlust von Daten haftet der Provider nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass Du unterlassen hast, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern Dir dazu die technische Möglichkeit eröffnet wurde.
15. Änderung der Vertragsbedingungen
Der Provider ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt. Der Provider wird Dich spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Bist Du mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, kannst Du ihnen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widersprichst Du nicht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als von Dir genehmigt. Der Provider wird Dich bei der Mitteilung besonders auf die Bedeutung Deines Verhaltens hinweisen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
16.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
16.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die Textform vorsieht.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
16.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.7 Gerichtsstand ist Detmold.


