E-Rechnung – Bin ich betroffen?

Frage 1 von 5
Hat Dein Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland?
Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
Frage 2 von 5
Erhältst Du Rechnungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können.
Frage 3 von 5
Stellst Du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) mit Sitz in Deutschland?
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen betrifft Umsätze zwischen Unternehmen (B2B).
Frage 4 von 5
Wie hoch war Dein Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr?
Die Umsatzgrenze ist relevant für die Übergangsregelung zur verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen ab 2027.
Frage 5 von 5
Bist Du Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG?
Auch als Kleinunternehmer musst Du seit 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Selbsttest E-rechnung
Du bist aktuell nicht von der deutschen E-Rechnungspflicht betroffen.

Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft Dein Unternehmen derzeit nicht unmittelbar. Das ist typischerweise der Fall, wenn:

  • Dein Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat
  • oder keine inländischen Geschäftsbeziehungen bestehen
Bitte beachte: Bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen können dennoch gesetzliche Anforderungen greifen.

Möchtest Du Deine Buchhaltung trotzdem vereinfachen?
Teste orgaMAX 14 Tage kostenlos und erstelle Rechnungen digital und rechtssicher.
Selbsttest E-rechnung
Ja, Du bist betroffen: Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025.

Für Dich gilt:

  • Ab dem 1. Januar 2025 musst Du E-Rechnungen empfangen können.
  • Eingehende E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden.
Eine verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen greift für Dich spätestens ab dem 1. Januar 2028, sofern Du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellst.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Deine Prozesse entsprechend vorzubereiten.

Bist Du technisch bereits vorbereitet?
Mit orgaMAX empfängst, archiviert und verarbeitest Du E-Rechnungen ganz einfach und gesetzeskonform. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.
Selbsttest E-rechnung
Ja, Du bist betroffen: Empfangspflicht seit 2025 + frühere Ausstellungspflicht ab 2027

Dein Unternehmen ist vollständig von der E-Rechnungspflicht betroffen. Für Dich gilt:

  • Empfangspflicht ab 1. Januar 2025
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD):
    • ab dem 1. Januar 2027, wenn Dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag
    • spätestens ab dem 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Unternehmen
Du solltest Deine Rechnungsprozesse jetzt vollständig auf strukturierte E-Rechnungen umstellen.

Klingt kompliziert?
Mit orgaMAX erstellst, versendest und empfängst Du E-Rechnungen automatisiert und rechtssicher. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.