E-Rechnung – Bin ich betroffen?
Frage 1 von 5
Hat Dein Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland?
Frage 2 von 5
Erhältst Du Rechnungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland?
Frage 3 von 5
Stellst Du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) mit Sitz in Deutschland?
Frage 4 von 5
Wie hoch war Dein Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr?
Frage 5 von 5
Bist Du Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG?
Selbsttest E-rechnung
Du bist aktuell nicht von der deutschen
E-Rechnungspflicht betroffen.
Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft Dein Unternehmen derzeit nicht unmittelbar. Das ist typischerweise der Fall, wenn:
- Dein Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat
- oder keine inländischen Geschäftsbeziehungen bestehen
Möchtest Du Deine Buchhaltung trotzdem vereinfachen?
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Dieser Test dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen gemäß Wachstumschancengesetz und § 14 UStG.
Selbsttest E-rechnung
Ja, Du bist betroffen: Die
Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025.
Für Dich gilt:
- Ab dem 1. Januar 2025 musst Du E-Rechnungen empfangen können.
- Eingehende E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Deine Prozesse entsprechend vorzubereiten.
Bist Du technisch bereits vorbereitet?
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Selbsttest E-rechnung
Ja, Du bist betroffen: Empfangspflicht
seit 2025 + frühere Ausstellungspflicht ab 2027
Dein Unternehmen ist vollständig von der E-Rechnungspflicht betroffen. Für Dich gilt:
- Empfangspflicht ab 1. Januar 2025
- GoBD-konforme Archivierung
- Verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD):
- ab dem 1. Januar 2027, wenn Dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag
- spätestens ab dem 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Unternehmen
Klingt kompliziert?
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