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GbR als Rechtsform

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Was ist eine GbR?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Dabei kann es für Dich um ein wirtschaftliches oder ein nichtwirtschaftliches Vorhaben gehen. Zu wirtschaftlichen Zwecken gehören zum Beispiel der gemeinsame Betrieb eines kleinen Unternehmens oder die Verwaltung von Immobilien. Nichtwirtschaftliche Zwecke können die Gründung einer Interessengemeinschaft oder die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen sein.

Merkmale der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform

Wenn Du eine GbR planst, findest Du die rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den Paragrafen 705 bis 740. Dort sind Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Haftung und Auflösung geregelt.

Die GbR hat einige Besonderheiten, die Struktur und Arbeitsweise bestimmen. Dazu gehören:

  • Gesellschaftsvertrag:
    Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, empfiehlt sich aber, um Konflikte zu vermeiden. Er legt Zweck, Beiträge der Gesellschafter und Regeln der Zusammenarbeit fest.
  • Geschäftsführung:
    Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Entscheidungen sollten einvernehmlich getroffen werden; der Vertrag kann abweichende Regelungen vorsehen. Einzelne Gesellschafter können zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt werden.
  • Gewinnverteilung:
    Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, erfolgt die Gewinnverteilung zu gleichen Teilen. Abweichende Vereinbarungen, etwa nach Einlage oder Leistung, sind möglich und oft sinnvoll.
  • Haftung:
    Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. Gläubiger können jeden Gesellschafter in Anspruch nehmen. Leistet ein Gesellschafter Zahlungen allein, kann er von den anderen den anteiligen Ausgleich verlangen.

Vor- und Nachteile dieser Rechtsform

Die GbR ist für Dich eine einfache und flexible Rechtsform, wenn Du gemeinsam wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Ziele verfolgen willst. Bei der Entscheidung hilft es, Vor- und Nachteile abzuwägen.

Vorteile

Nachteile

Einfache, kostengünstige Gründung

Persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

Kein Mindestkapital erforderlich

Haftung kann auch das Privatvermögen betreffen

Formfreier Gesellschaftsvertrag

Gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten

Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten

Gleichberechtigte Geschäftsführung

Konflikte bei gemeinsamer Geschäftsführung möglich

Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich

Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen kann schwierig sein

Geeignet für kleine Projekte und gemeinschaftliche Tätigkeiten

Für größere Unternehmen weniger geeignet

Unterschiede zu anderen Rechtsformen

Für Deine Entscheidung ist wichtig, wie sich die GbR von anderen Rechtsformen wie GmbH, UG und OHG unterscheidet. Besonders relevant sind Haftung, Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführung und Steuerpflicht. Die Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede übersichtlich dar:

Kriterium

GbR

GmbH

UG (haftungsbeschränkt)

OHG

Haftung

Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch

Gründungsvoraussetzungen

Kein Mindestkapital, formfreie Gründung

Mindestkapital 25.000 €, Eintragung ins Handelsregister, notarieller Vertrag

Mindestkapital ab 1 €, Eintragung ins Handelsregister, notarieller Vertrag

Kein Mindestkapital, Eintragung ins Handelsregister erforderlich

Geschäftsführung

Gemeinschaftlich durch die Gesellschafter

Durch einen oder mehrere Geschäftsführer

Durch einen oder mehrere Geschäftsführer

Gemeinschaftlich durch die Gesellschafter

Steuerpflicht

Einkommenssteuerpflichtig (Gesellschafter)

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuerpflichtig

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuerpflichtig

Einkommenssteuerpflichtig (Gesellschafter), Gewerbesteuerpflichtig

 

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Einführung der eGbR

Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) in Kraft getreten. Für Deine GbR ergeben sich dadurch wichtige Änderungen. Eine zentrale Neuerung ist die Möglichkeit, die GbR in ein Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wodurch sie zur eingetragenen GbR (kurz: eGbR) wird. Die Eintragung hat folgende Auswirkungen:

  • Rechtsfähig sein und Bonität stärken: Eigene Anteile an anderen Gesellschaften halten und umwandlungsfähig sein. Das erhöht die Flexibilität bei strukturellen Änderungen.
  • Grundstückserwerb erleichtern: Grundstücke erwerben, ohne dass bei jedem Gesellschafterwechsel eine Änderung im Grundbuch erforderlich wird.
  • Öffentliche Transparenz schaffen: Gesellschafterstruktur und Vertretungsbefugnis öffentlich einsehbar machen und so das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kapitalgebern fördern.

Die Eintragung ist freiwillig und nicht verpflichtend. Sie lässt sich nicht rückgängig machen. Du solltest die Entscheidung deshalb sorgfältig abwägen.

Für wen eignet sich diese Rechtsform?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eignet sich, wenn Du in einer kleinen Gruppe ein Projekt oder Unternehmen starten willst und einfache Strukturen bevorzugst. Besonders passend ist die Rechtsform für:

  • Ein kleines Unternehmen oder Start-up gründen, ohne Mindeststartkapital und mit geringem Gründungsaufwand.
  • Gemeinsame Projekte realisieren oder gemeinsame Praxisräume betreiben, etwa für freiberuflich Tätige.
  • Ein Familienunternehmen betreiben, zum Beispiel ein kleines Ladengeschäft oder eine Vermietungsgemeinschaft.
  • Temporäre oder nichtwirtschaftliche Gemeinschaftsprojekte organisieren, zum Beispiel Veranstaltungen oder die Verwaltung gemeinsamer Immobilien.
  • Projekte mit überschaubarem finanziellen Risiko durchführen, da Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.

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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen: So gehst Du vor

Bei der Gründung einer GbR gehst Du in wenigen formalen Schritten vor:

  1. Lege den gemeinsamen Zweck der GbR fest.
  2. Die GbR benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Diese können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Achte darauf, dass alle Gesellschafter bereit sind, persönliche und unbeschränkte Haftung zu tragen.
  3. Schließe einen formlosen Gesellschaftsvertrag ab. Er sollte unter anderem regeln:
    • Zweck festlegen
    • Beiträge der Gesellschafter klären (z. B. Geld, Sachwerte, Arbeit)
    • Gewinn- und Verlustverteilung regeln
    • Geschäftsführung und Vertretung festlegen
    • Regelungen zur Auflösung festschreiben
  4. Melde die GbR beim zuständigen Gewerbeamt an, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Für Freiberufler ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  5. Beantrage beim Finanzamt eine Steuernummer. Das erfolgt meist automatisch nach der Gewerbeanmeldung oder durch die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. In diesem Fragebogen gibst Du auch an, welche Art von Einkünften erzielt werden und ob Umsatzsteuer anfällt.
  6. Führe gegebenenfalls eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Ermittlung von Gewinn oder Verlust. Dokumentiere Einnahmen und Ausgaben getrennt und richte ein separates Geschäftskonto ein, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen.
  7. Prüfe, ob zusätzliche Versicherungen sinnvoll sind, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht zur Absicherung finanzieller Risiken.

Sobald diese Schritte erledigt sind, kann die GbR die Geschäftstätigkeit aufnehmen.

GbR gründen: Diese Kosten fallen an

Wenn Du eine GbR gründest, ist kein Mindeststartkapital erforderlich. Die Formalitäten sind überschaubar, sodass die Gründung meist mit geringen Kosten verbunden ist. Zu den typischen Ausgaben gehören die Gewerbeanmeldung, die je nach Gemeinde 20 bis 60 Euro kostet, sowie Beratungskosten für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Diese variieren je nach Umfang der Leistungen und liegen häufig zwischen 200 und 1.000 Euro.

Relevante Steuerarten

Für Deine GbR sind besonders die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer relevant.

  • Einkommensteuer:
    Die GbR selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Stattdessen musst Du als Gesellschafter Deinen Anteil am Gewinn in Deiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Du zahlst Deinen Gewinnanteil nach Deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dabei können persönliche Freibeträge und Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Umsatzsteuer:
    Wenn Deine GbR Leistungen oder Waren gegen Entgelt erbringt, fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Diese ist auf die erzielten Umsätze zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

Hinweis: Deine GbR kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn die Umsätze im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht, dafür kann keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend gemacht werden.

  • Gewerbesteuer:
    Ob Deine GbR gewerbesteuerpflichtig ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Übt die GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, unterliegt sie der Gewerbesteuer. Freiberufliche Tätigkeiten, zum Beispiel von AnwältInnen, ÄrztInnen oder ArchitektInnen, sind von der Gewerbesteuer befreit. Für gewerblich tätige GbRs gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Nur der darüber hinausgehende Gewinn wird mit Gewerbesteuer belastet. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab.

Buchhaltung für Deine Gesellschaft

Die Buchhaltung Deiner GbR ist oft weniger komplex als bei anderen Rechtsformen. Trotzdem gehört sie zu den zentralen Aufgaben Deiner Unternehmensführung.

  • Wenn Deine GbR keine kaufmännische Tätigkeit ausübt und nicht im Handelsregister steht, reicht meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sie stellt die tatsächlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüber und ermittelt so Gewinn oder Verlust.
  • Bei größeren GbRs oder bei gewerblicher Tätigkeit, wenn der Jahresumsatz über 600.000 Euro oder der Jahresgewinn über 60.000 Euro liegt, ist die doppelte Buchführung vorgeschrieben. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle systematisch erfasst und in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Fazit: Die GbR als einfache und flexible Rechtsform mit Verantwortung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine unkomplizierte, kostengünstige und flexible Rechtsform. Sie eignet sich für Dich als Gründende, für kleine Unternehmen, freiberuflich Tätige oder für Gemeinschaftsprojekte mit geringem Risiko. Die GbR zeichnet sich durch niedrige Einstiegshürden, formfreie Gründung und Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag aus. Die eGbR bringt zusätzliche Rechtssicherheit, zum Beispiel bei Immobilientransaktionen oder bei Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Beachte die persönliche und unbeschränkte Haftung: Wenn Du eine GbR gründest, haftest Du mit Deinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Plane deshalb sorgfältig. Dazu gehören ein schriftlicher Vertrag, klare Aufgabenverteilung und gegebenenfalls rechtliche Beratung.

Ob als Startpunkt für ein gemeinsames Projekt oder als dauerhafte Rechtsform: Die GbR ist eine bewährte Lösung, wenn Vertrauen, gemeinsames Engagement und überschaubare Strukturen im Vordergrund stehen. Wenn Du die Vorteile nutzt und die Pflichten beachtest, kannst Du mit der GbR erfolgreich wirtschaften.